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BayORH: Landtag und Staatsregierung greifen Rechnungshofkritik auf – ORH-Präsident stellt Jahresbericht 2015 vor

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Der Präsident des Bayerischen Obersten Rechnungshofs (ORH), Dr. Heinz Fischer-Heidlberger, stellte heute den neuen Jahresbericht seiner Behörde vor. Er zog dabei mit Blick auf den aktuellen Haushalt des Freistaats ein positives Resümee. Landtag und Staatsregierung hätten wichtige Kernforderungen des ORH umgesetzt:

„Positiver Finanzierungssaldo, Begrenzung des Ausgabenanstiegs und die erstmalige Tilgung von Schulden des Stabilisierungsfonds Finanzmarkt und BayernLB, das alles findet sich im Haushaltsgesetz 2015/2016 wieder. Damit hat der Haushaltsgesetzgeber fundamentale Anliegen des ORH aufgegriffen.“

Der Jahresbericht 2015 enthält aber auch kritische Anmerkungen zu Organisation und Wirtschaftlichkeit der staatlichen Verwaltung.

„Der Appell, den der ORH an Landtag und Staatsregierung gerichtet hat, wurde gehört,“ sagte Fischer-Heidlberger. „Erstmals plant der Freistaat 2015/2016 mit einem positiven Finanzierungssaldo. Der Haushalt wird also selbst dann ohne Kreditaufnahme oder einen Griff in die Rücklagen auskommen, wenn es kein Plus bei den Steuereinnahmen gibt.“

Dass dies gelungen ist, sei besonders bemerkenswert, weil während des Haushaltsaufstellungsverfahrens eine neue Steuerschätzung deutlich niedrigere Steuereinnahmen als zuvor prognostiziert hatte. Der positive Finanzierungssaldo sei nicht zuletzt durch die Begrenzung des Ausgabenanstiegs auf 3 % erreicht worden.

Der Rechnungshofpräsident: „Auch in diesem Punkt ist der Haushaltsgesetzgeber dem Rat des ORH gefolgt.“

Allerdings mahnt der ORH-Präsident, bei den Ausgaben vorsichtig zu sein.

„Maßstab für die Höhe der Ausgaben sollten nicht die Einnahmen, sondern die Aufgaben sein. Wir sollten uns jetzt nicht alles leisten, was wir uns dank steigender Steuereinnahmen leisten könnten. Wichtig ist nun, die Prioritäten richtig zu setzen. Ich denke dabei besonders an die Herausforderungen durch die demografische Entwicklung und den Substanzverzehr der staatlichen Infrastruktur.“

Der ORH hat in seinem neuen Jahresbericht einige Fälle herausgegriffen, in denen die Organisation, die Steuerung, die Effektivität und die Effizienz verbessert werden kann. So fordert er z.B.

„Etwa 40 % der Ausgaben sind Personalausgaben. Daher versteht es sich von selbst, dass der ORH dieses Thema stets aufmerksam beobachtet“, sagte der ORH-Präsident.

Von 2008 bis 2013 habe sich die Zahl der Stellen um über 19.000 auf nun rd. 282.000 Stellen erhöht. Dieser Anstieg sei zum größten Teil auf politische Schwerpunktsetzungen im Bereich Schulen, Hochschulen und Polizei zurückzuführen. Für einen kleinen Teil sei sogar der ORH mitverantwortlich, denn er habe immer wieder zusätzliche Stellen für die Finanzämter gefordert (vgl. z.B. ORH-Bericht 2012 TNr. 12).

Präsident Dr. Fischer-Heidlberger: „Insgesamt sieht der ORH die Stellenentwicklung aber mit Sorge. Die zusätzlichen Stellen führen zu langfristig wirkenden Steigerungen bei den Personal- und Versorgungsausgaben. Deshalb erwarten wir den Versorgungsbericht der Staatsregierung mit großer Spannung.“

Zuletzt habe das Finanzministerium im August 2007 über die bisherige und voraussichtliche künftige Entwicklung der Versorgungsausgaben und deren Bedeutung für den Staatshaushalt berichtet. Gesetzlich vorgeschrieben sei, dass der Versorgungsbericht zu Beginn einer jeden Legislaturperiode vorgelegt werde – er sei also bereits mehr als überfällig.

Erstmals gibt der ORH in diesem Jahresbericht einen kurzen Überblick über die Entwicklung und die wesentlichen Änderungen der Einzelpläne des Haushalts. Er stellt dabei elementare Finanzdaten sowie das Personalsoll im Jahresvergleich gegenüber. Außerdem werden signifikante Veränderungen bei den Einnahmen und Ausgaben herausgegriffen und erläutert. Der ORH möchte damit den Informationsgehalt des Jahresberichts für Parlament und Öffentlichkeit erhöhen.

Kurzfassungen zu den einzelnen Prüfungsergebnissen aus dem Jahresbericht 2015 finden Sie in der beigefügten Anlage.

Pünktlich zum neuen Jahresbericht hat der ORH auch seinen Webauftritt fortentwickelt. Das Informationsangebot unter www.orh.bayern.de kann nun auch auf Tablets und Smartphones komfortabel und ohne Funktionseinschränkungen genutzt werden. Der ORH legt großen Wert darauf, die Bürger bestmöglich über seine Arbeit zu informieren. Eine Webseite auf dem technisch neuesten Stand soll dieses Anliegen unterstützen.

Der ORH ist eine gegenüber der Staatsregierung selbständige, nur dem Gesetz unterworfene oberste Staatsbehörde. Er prüft durch seine mit richterlicher Unabhängigkeit ausgestatteten Mitglieder die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Freistaates Bayern. Der ORH unterstützt damit den Landtag bei der Entlastung der Staatsregierung. Hierzu teilt er mit, ob die Einnahmen und Ausgaben ordnungsgemäß belegt sind und nimmt Fälle, die für die Entlastung von Bedeutung sein können, in seinen Jahresbericht auf. Die Prüfung bezieht sich darauf, ob die einschlägigen Vorschriften beachtet worden sind und ob wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist. Der ORH sieht sich aber nicht nur als Kontrollinstanz, die Missstände und Fehlentwicklungen aufdeckt. Er schlägt auch Verbesserungen vor und berät die Verwaltung, wie sie ihre Aufgaben effektiver und effizienter bewältigen kann.

Bayerischer Oberster Rechnungshof, Pressemitteilung v. 24.03.2015