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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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Bayerischer Gemeindetag: Bündelausschreibungen Strom (frühester Lieferbeginn 01.01.2017; Lieferende 31.12.2019)

25. März 2015 by Klaus Kohnen

Die Stromlieferverträge der ersten Bündelausschreibung mit Lieferbeginn 2014 laufen noch bis Ende 2016. Jedoch lassen die derzeitigen Marktdaten eine möglichst frühzeitige Beschaffung für die Lieferperiode 2017 bis 2019 sinnvoll erscheinen. Deshalb startet ab sofort die Einwerbung der Dienstleistungsverträge mit der Firma KUBUS.

An der Bündelausschreibung können sowohl Kommunen teilnehmen, deren Auftragshöhe den EU-Schwellenwert von 207.000 € für Liefer- und Dienstleistungsaufträge überschreitet, aber auch Kommunen, die unter dem Schwellenwert bleiben. Kleine Gemeinden können das Dienstleistungsentgelt durch eine Bündelung in der Verwaltungsgemeinschaft deutlich reduzieren. Die Dienstleistungsentgelte sind, außer einer Erhöhung der Preise bei den RLM-Abnahmestellen, unverändert geblieben. Ausschreibende Stelle ist, wie in den zurückliegenden Ausschreibungsrunden, der Bayerische Gemeindetag.

Der Gemeindetag verzichtet auf das alternative Angebot von Rahmenverträgen mit einzelnen Stromlieferanten: Die vergangenen Beschaffungsrunden haben gezeigt, dass auf Verbandsebene ausgehandelte und für einen längeren Beitrittszeitraum gültige Preise, den Rahmenvertragspartnern die für den Wettbewerb erforderliche Flexibilität nehmen. Außerdem entbinden Rahmenverträge auch im Unterschwellenbereich nicht von den vergaberechtlichen Vorgaben.

Neu an den aktuellen Dienstleistungsangeboten ist, dass die Dienstleistungsverträge unbefristet angeboten werden. Dies ermöglicht zukünftig die Ausschreibungen flexibler und rascher zu starten, da die Vorlaufphase mit Bewerbung und Beitritten der Kommunen (insbesondere Beschlussfassungen) wegfällt. Dennoch können die Kommunen den Vertrag jederzeit kündigen. Das Honorar wird auch nicht jährlich, sondern für die Teilnahme an einer Bündelausschreibung fällig.

Wer an den Bündelausschreibungen mit Lieferbeginn 01.01.2017 teilnehmen will, sollte bis 31. Mai 2015 einen Dienstleistungsvertrag mit der Fa. KUBUS abschließen. Da dies eine Behandlung im Gemeinde-/Stadtrat voraussetzt, empfehlen wir den interessierten Kommunen, das Thema spätestens auf die Tagesordnung der Maisitzung zu setzen. Sämtliche Unterlagen, insbesondere die erläuternde Broschüre, der Dienstleistungsvertrag samt Anlagen und der für die Gremienbehandlung erforderliche Musterbeschlussvorschlag stehen auf der Internetseite des Gemeindetags (Reiter „Bündelausschreibungen Strom“) zum Herunterladen zur Verfügung.

Bayerischer Gemeindetag, Aktuelles v. 25.03.2015

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