Gesetzgebung

Landtag: Landwirtschaftsausschuss analysiert Anstieg der Kauf- und Pachtpreise landwirtschaftlicher Flächen

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Der bundesweit deutliche Anstieg der Kauf- und Pachtpreise landwirtschaftlicher Flächen, das wachsende Interesse von außerlandwirtschaftlichen Käufern und die hohe Flächenumwandlung für Siedlungszwecke und Infrastrukturmaßnahmen haben den landwirtschaftlichen Bodenmarkt auch in Bayern wieder in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Mit Blick darauf wollte der Landwirtschaftsausschuss in einer Expertenanhörung klären, ob das rechtliche Instrumentarium die Zielsetzung „Bauernland in Bauernhand“ zu akzeptablen Preisen noch erfüllen kann oder ob für eine nachhaltige Landwirtschaft eine gesetzliche Änderungen notwendig ist.

Das Bodenrecht besteht aus dem Grundstücksverkehrsgesetz, Landpachtverkehrsgesetz und dem Reichssiedlungsgesetz. Seit der Föderalismusreform 2006 fällt es in die Zuständigkeit der Länder.

„Alle Fraktionen messen dem Thema eine große Bedeutung zu“, versicherte die Ausschussvorsitzende Angelika Schorer (CSU).

In dieser Legislaturperiode seien bereits viele Anträge zum Bodenrecht eingebracht worden. Ein besonderer Fokus müsse jetzt aber auf den Vollzug gerichtet werden.

Große Defizite sieht vor allem Viktoria Gindele van Kempen vom Verband der Bayerischen Grundstücksbesitzer.

„Wir vermissen fachliche Kenntnis beim Vollzug“, betonte die Geschäftsführerin.

Die Behörden seien überlastet, zeigten wenig Einfühlungsvermögen und müssten dringend unterstützt werden. Van Kempen forderte daher Expertenausschüsse für den Grundstücksverkehr, transparente Genehmigungsverfahren und eine Art Warteliste für Landwirte, die ihren Betrieb erweitern wollen.

Um die Vollzugspraxis zu verbessern, verlangte ebenso Prof. Dr. Ines Härtel von der Europäischen Universität Viadrina in Frankfurt an der Oder mehr Fachexpertise sowie ein Klagerecht für Behörden und Landwirte.

„Nur durch ein neues Gesetz können die Ernährungssouveränität, bäuerlichen Betriebe und der Grundsatz der Nachhaltigkeit geschützt werden.“

Für Michael Fauck vom Bayerischen Bauernverband ist die aktuelle Gesetzeslage ebenfalls „unzureichend“. Der Leiter des Bereichs Recht wünschte sich neben sinkenden Grundstückspreisen eine bessere Erfassung von Landpachtverträgen und eine genauere Definition der Begrifflichkeiten wie beispielsweise der „wirtschaftlichen Einheit“.

Viola Himmelsbach vom Bayerischen Umweltschutzministerium und John Booth von der Deutschen Gesellschaft für Agrarrecht halten das aktuelle Gesetz für ausreichend, „wenn es vernünftig vollzogen wird“, so Booth. Zwar gebe es in allen Bundesländern Defizite, aber die Entwicklung in den letzten Jahren sei durchaus positiv. Gleiches hat Anton Dippold vom Bayerischen Landwirtschaftsministerium beobachtet.

„Es gibt auch keine Holdings, die Bayern als Zielregion ausgesucht haben“, ergänzte er.

Um den Flächenverbrauch zu reduzieren, sei das Grundstücksverkehrsgesetz ein „untaugliches Mittel“.

Monika Geiß vom Bayerischen Städtetag und Dr. Maria Wellan vom Bayerischen Landkreistag erkennen hingegen gar keine Vollzugsdefizite. Barbara Maria Gradl vom Bayerischen Gemeintag sieht die Schuld für die hohen Grundstückspreise nicht in der großen Zahl der Veräußerungen.

„Gründe sind vielmehr die EEG-Förderung und die gestiegene Nachfrage durch die Finanzkrise.“

Kommunen würden bereits jetzt darauf achten, dass Großinvestoren nicht die Landwirtschaft zerstören, versicherte die Referatsdirektorin.

Das Bayerische Justizministerium befürchtet durch ein neues Gesetz sogar „verfassungsrechtliche Risiken“:

„Das wäre ein Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit“, merkte Katrin Herresthal an.

Ein Klagerecht würde außerdem zu vielen Prozessen führen, was die Genehmigungsverfahren deutlich verlängern würde. Die Einwände des Justizministeriums seien berechtig, meinte auch Horst Arnold (SPD). Er hält eine Änderung des Grundstücksverkehrsgesetzes allerdings für geeignet, um Großbaumaßnahmen zu verhindern.

Baden-Württemberg hat den Vollzug des landwirtschaftlichen Bodenrechts bereits nach der Föderalismusreform gesetzlich geändert.

„Das führte für uns zwar zu mehr Arbeit“, betonte rückblickend Jutta Schmidt vom Ministerium für den Ländlichen Raum in Stuttgart, „aber auch zu einer Beruhigung auf dem Bodenmarkt.“

Bayerischer Landtag, Aktuelles – Sitzungen – Aus den Ausschüssen v. 25.03.2015 (von David Lohmann)