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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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StMGP: Huml fordert Nachbesserungen am e-Health-Gesetzentwurf – Bayerns Gesundheitsministerin zur Eröffnung des 3. Bayerischen Tags der Telemedizin in Erlangen

25. März 2015 by Klaus Kohnen

Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml fordert Nachbesserungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen. Huml betonte am Mittwoch anlässlich der Eröffnung des 3. Bayerischen Tags der Telemedizin in Erlangen:

„Für die moderne Gesundheitsversorgung spielt die Telemedizin schon jetzt eine wichtige Rolle. Jedoch hinken wir bei der Vergütung telemedizinischer Anwendungen noch hinterher. Aus meiner Sicht geht der Gesetzesentwurf zum sogenannten e-Health-Gesetz hier nicht weit genug. Die Einbeziehung weiterer Leistungen ist unbedingt erforderlich!“

Die Ministerin betonte zugleich: „Erfreulich ist, dass der Gesetzesentwurf wesentliche Vorschläge der Länder aufgreift. Dazu gehören beispielsweise verbindliche Fristen für den Aufbau einer sicheren Telematik-Infrastruktur sowie digitale Medikationspläne zur Verbesserung der Patientensicherheit. Die Vorarbeit der Länder hat sich also gelohnt!“

Huml ergänzte: „Bayern hat die besondere Bedeutung der Telemedizin schon frühzeitig erkannt und die Türen für eine moderne Gesundheitsversorgung geöffnet. So haben wir die Entwicklung innovativer Projekte mit insgesamt rund 13 Millionen Euro gefördert.“

Mit Hilfe der Telemedizin kann in allen Landesteilen im Freistaat medizinisches Spezialwissen zur Verfügung gestellt werden. Dabei ersetzt Telemedizin nicht den persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt, sondern unterstützt die ärztliche Behandlung vor Ort.

Insbesondere die Netzwerke zur Schlaganfallversorgung haben auch weit über die Grenzen Bayerns hinaus Bedeutung erlangt und stellen flächendeckend in ganz Bayern eine wohnortnahe und qualitativ hochwertige Schlaganfallversorgung sicher. Eine bereits erfolgte Evaluierung eines der bayerischen Schlaganfallnetzwerke belegt den Erfolg der Telemedizin für Schlaganfallpatienten: Die Zahl der Patienten, die innerhalb von drei Monaten nach dem Schlaganfall versterben, in einem Pflegeheim untergebracht sind oder eine schwere Behinderung aufweisen, ist seit Einführung um 10,4 Prozent gesunken.

Anlässlich des 3. Bayerischen Tags der Telemedizin an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg wird in diesem Jahr erstmalig der „Bayerische Innovationspreis Gesundheitstelematik“ verliehen.

Huml erläuterte: „Die Verleihung des Preises ist ein Highlight. Mit dem Innovationspreis wollen wir hervorheben, welche bedeutenden Impulse die Technologie für das Gesundheitswesen geben kann. Für den globalen Wettbewerb in der Telemedizin sind technische Innovationen und unternehmerischer Mut notwendig. Deshalb ist es sinnvoll, die heutigen Ideenträger und Gründer in der Gesundheitstelematik gezielt zu fördern.“

StMGP, Pressemitteilung v. 25.03.2015

Redaktioneller Hinweis: Die 89. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder am 18./19. März 2015 in Wiesbaden hat sich ebenfalls zu dem Gesetzentwurf geäußert.

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Kategorie: Bund (Positionen des Freistaats), Gesetzgebung, Gesundheit/ Soziales, Im Fokus, Kardinalthemen, Klima/ Natur/ Umwelt, Kommunales, Verwaltung Schlagwörter: Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz), Telemedizin/eHealth

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