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Staatskanzlei: Zum Bundesrat am 27. März 2015

27. März 2015 by Klaus Kohnen

Bundesratsminister Huber: „Albanien, Kosovo und Montenegro sind sichere Herkunftsstaaten, diese Tatsache auch im Asylrecht festschreiben / Brauchen Kapazitäten für wirklich Hilfsbedürftige“

Bayerns Bundesratsminister Dr. Marcel Huber würdigte angesichts der Beratung der bayerischen Gesetzesinitiative zur Aufnahme der Republiken Albanien und Kosovo sowie von Montenegro in die Liste der sicheren Herkunftsstaaten (red. Hinweis: TOP 9 der Tagesordnung) die hohe Bedeutung des Rechts auf Asyl:

„An erster Stelle steht immer die Humanität. Wer aus Kriegsgebieten zu uns flüchtet und hier Schutz sucht, der soll ihn ohne Wenn und Aber bekommen.“

Auf die Hilfe für diese wirklich Schutzbedürftigen müsse man sich nach den Worten Hubers konzentrieren. Sonst gefährde man die große Hilfsbereitschaft der Bevölkerung.

„Mit der Bundesratsinitiative wollen wir dazu beitragen, dass aussichtslose Asylanträge entweder erst gar nicht gestellt oder rascher bearbeitet und der Aufenthalt schneller beendet werden kann. Ziel ist, denen besser zu helfen, die wirklich auf unsere Hilfe angewiesen sind.“

Der hohe Anstieg der Asylbewerberzahlen insbesondere aus dem Kosovo zu Beginn des Jahres und die Notrufe der Bürgermeister und Landräte verdeutlichen den dringenden Handlungsbedarf. Die Staatsregierung geht davon aus, dass in 2015 weit mehr als 300.000 Menschen nach Deutschland kommen.

Huber: „Wir werden unsere gesamten Kapazitäten für die wirklich Hilfsbedürftigen benötigen. Wir müssen unmissverständlich klar machen: Wer ohne Asylgrund zu uns kommt, der hat hier keine Perspektive und wird wieder zurückgeschickt. Albanien, Kosovo und Montenegro sind sichere Herkunftsstaaten. Diese Tatsache muss jetzt auch im Asylrecht festgeschrieben werden. Das ist konsequent und gerecht.“

Zwischen Ende Dezember 2014 und Mitte Februar 2015 haben rund 25.000 Menschen aus dem Kosovo in Deutschland Asyl beantragt. Im Februar dieses Jahres stand der Kosovo bundesweit an erster Stelle der Herkunftsländer, vor dem Bürgerkriegsland Syrien. Auch aus den beiden anderen Westbalkanstaaten stellen immer mehr Menschen einen Asylantrag, seit die Visumspflicht abgeschafft wurde. Dabei liegt die Anerkennungsquote bei allen drei Balkanstaaten nahezu bei null.

Staatskanzlei, Pressemitteilung v. 27.03.2015

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Kategorie: Bund (Positionen des Freistaats), Demografie/ Integration, Gesetzgebung, Gesundheit/ Soziales, Im Fokus, Kardinalthemen, Kommunales, Verwaltung Schlagwörter: Gesetz zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten, Sichere Herkunftsstaaten

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