Gesetzgebung

StMJ: Bayerns Justizminister macht sich im Bundesrat erneut für bayerische Initiative zur Reform des Wohnungseinbruchdiebstahls stark

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Bausback: „Klares Zeichen für den Opferschutz setzen!“

Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback macht sich heute im Bundesrat erneut für die bayerische Gesetzesinitiative zur Reform des Straftatbestandes des Wohnungseinbruchdiebstahls stark:

„Die Opfer und die besorgten Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch darauf, dass wir ihre Ängste ernst nehmen und alles dafür tun, dass sich diese Ängste nicht realisieren! Mit unserem Gesetzesantrag setzen wir ein klares und eindeutiges Zeichen für den Opferschutz!“

Der bayerische Justizminister: „Wir alle wissen: Wohnungseinbruchdiebstähle sind derzeit ein gravierendes Problem in Deutschland. Die Zahl der Wohnungseinbrüche steigt und die Aufklärungsquoten gehen zurück.“

Vor diesem Hintergrund dürfe es ein „Weiter so“ wie bisher nicht geben.

„Führt man sich die gravierenden, vor allem auch psychischen Folgen für die Opfer vor Augen, ist die im Gesetz bislang vorgesehene Möglichkeit, einen Wohnungseinbruchdiebstahl als „minder schweren Fall“ zu werten, völlig unangemessen. Sie muss gestrichen werden!“ so Bausback weiter.

Präventions- und Aufklärungsarbeit sei selbstverständlich wichtig und unverzichtbar. Das alleine reiche aber nicht.

„Auch und gerade aus unseren Strafnormen muss für jeden potenziellen Täter unser Wille klar und unmissverständlich erkennbar sein, dass wir diesen Straftaten mit aller Entschlossenheit die Stirn bieten!“, betonte der Minister.

„Hierzu gehört auch, dass wir im Bereich der Wohnungseinbruchkriminalität die Verfolgungsmöglichkeiten von Staatsanwaltschaften und Polizei verbessern. Sie sollen zur Aufklärung dieser Straftaten künftig in allen Fällen auf Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen zurückgreifen können – und zwar unabhängig davon, ob es sich um einen Einzeltäter handelt, dessen Smartphone über eine Funkzellenabfrage ermittelt werden kann, oder ob es um eine Bande aus dem Bereich der Organisierten Kriminalität geht, die ihre gesamte Tatplanung über das Telefon abwickelt“, so Bausback.

StMJ, Pressemitteilung v. 27.03.2015