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StMI: Neue Förderbestimmungen für die Feuerwehr

30. März 2015 by Klaus Kohnen

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann: 20 Prozent mehr Geld für Feuerwehrfahrzeuge und Gerätehäuser – Förderung neuer Fahrzeugtypen – Erhöhte Förderung in strukturschwachen Regionen

Die staatliche Förderung für Feuerwehrfahrzeuge und Feuerwehrgerätehäuser wird rückwirkend ab 1. März 2015 um durchschnittlich 20 Prozent erhöht. Dies hat Innenminister Joachim Herrmann heute in München gemeinsam mit dem Vorsitzenden des Landesfeuerwehrverbandes Alfons Weinzierl bekanntgegeben.

„Gemeinden in strukturschwachen Gebieten Bayerns erhalten darüber hinaus nochmals eine um fünf Prozent höhere Förderung. Damit setzen wir ein strukturpolitisches Signal für den ländlichen Raum“, so Herrmann.

Ein Löschgruppenfahrzeug ‚LF 20 KatS‘ beispielsweise, für das bisher ein Zuschuss von 73.000 Euro gezahlt wurde, wird künftig mit 88.000 Euro gefördert. Das sind 15.000 Euro mehr als bisher. Gemeinden in strukturschwächeren Regionen erhalten nochmals 4.400 Euro obendrauf, also 92.400 Euro.

Laut Herrmann werden auch neue Fahrzeugtypen gefördert, etwa das Tragkraftspritzenfahrzeug-Logistik. Das Fahrzeug ist sowohl für Löscheinsätze als auch für den Transport von Material verwendbar.

„Gerade Gemeinden im ländlichen Raum, die nur gelegentlich ein Fahrzeug für den Materialtransport benötigen, können damit zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen, also ein Fahrzeug zum Löschen und für den Materialtransport benutzen. Das spart enorm viel Geld.“

Außerdem gibt es einen neuen speziellen Fördersatz für dreiachsige Trägerfahrzeuge.

Herrmann: „Auf Wunsch der Berufsfeuerwehren haben wir zudem ermöglicht, dass diese für ihre Einsatzfahrzeuge nun schneller wieder mit staatlicher Förderung Ersatz beschaffen können. Denn die Nutzungsintensität der Fahrzeuge ist bei unseren Berufsfeuerwehren und Ständigen Wachen zum Teil um ein Vielfaches höher als bei den Freiwilligen Feuerwehren.“

Zusätzliche Verbesserungen gibt es auch für Feuerwehrgerätehäuser:

  • Der Förderbonus von zehn Prozent für kommunale Kooperation gilt künftig auch für die gemeinsame Errichtung von Atemschutzübungsanlagen, Atemschutzwerkstätten und Schlauchpflegeeinrichtungen;
  • Einen neuen Fördertatbestand für den Ersatz von Stellplätzen, die den Anforderungen der Unfallverhütungsvorschriften nicht mehr entsprechen.

Der Innenminister dankte für die zahlreichen und praxisbezogenen Vorschläge der Verbandsvertreter. Viele Anliegen des Landesfeuerwehrverbandes und der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren seien umfassend berücksichtigt worden.

Die überarbeiteten Feuerwehrzuwendungsrichtlinien werden am 31. März 2015 veröffentlicht und treten rückwirkend zum 1. März 2015 in Kraft.

StMI, Pressemitteilung v. 30.03.2015

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