Gesetzgebung

StMUV: Hausverbot für Grüne Gentechnik / Untersuchungen von Maissaatgut abgeschlossen

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In Bayern wird immer weniger gentechnisch verunreinigtes Maissaatgut gefunden. Das unterstrich die Bayerische Umweltministerin Ulrike Scharf heute in München.

„Bayerns Felder sollen frei von gentechnisch veränderten Pflanzen bleiben. Auf unseren Feldern hat die Grüne Gentechnik Hausverbot. Dabei helfen die jährlichen strengen Kontrollen. Sicheres Saatgut ist entscheidend für Landwirte und Verbraucher in Bayern. Drei von vier Menschen lehnen Gentech-Pflanzen auf ihrem Teller ab“, so Scharf.

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) untersucht regelmäßig Saatgutproben auf gentechnisch veränderte Bestandteile. In diesem Jahr haben die Kontrolleure lediglich bei zwei von 91 Maisproben minimalste Verunreinigungen nachgewiesen. Die betroffenen Partien wurden noch vor der Auslieferung vom Markt genommen. Drei zusätzlich untersuchte Senfsaatproben waren ebenfalls einwandfrei. 2010 fanden sich noch in fünf von 54 untersuchten Maissaatgutproben gentechnisch veränderte Bestandteile.

Bayern setzt sich seit vielen Jahren gegen den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen in Deutschland ein und fordert schon lange ein Selbstbestimmungsrecht beim Anbau. Am 2. April ist nun die entsprechende EU-Richtlinie in Kraft getreten, für die Bayern lange gekämpft hat.

Scharf: „Ein Anbauverbot muss jetzt zügig kommen. Die schnelle Umsetzung in nationales Recht darf nicht an einem Zuständigkeitsstreit scheitern. Für den Fall, dass der Bund keine einheitliche nationale Lösung schafft, würde Bayern als zweitbeste Lösung aber auch von einer Verbotsmöglichkeit für den Freistaat Gebrauch machen.“

In Bayern werden bereits seit Ende 2009 keine gentechnisch veränderten Pflanzen mehr angebaut oder zu Forschungszwecken freigesetzt.

Die Ergebnisse der Saatgutuntersuchung sind im Internet verfügbar unter http://www.lgl.bayern.de/rubrikenuebergreifende_themen/gentechnik/ue_2015_gv_saatgut.htm.

StMUV, Pressemitteilung v. 07.04.2015

Redaktioneller Hinweis

Bei der angesprochenen EU-Richtlinie handelt es sich um die „Richtlinie (EU) 2015/412 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2015 zur Änderung der Richtlinie 2001/18/EG zu der den Mitgliedstaaten eingeräumten Möglichkeit, den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu untersagen“. Die RL wurde am 13.03.2015 verkündet (ABl. L 68, S. 9).

Vgl. zum Thema – auch bezüglich der entsprechenden Bundesratsinitiative im Hinblick auf ein bundesweites Anbauverbot – die Pressemitteilung von der Kabinettssitzung v. 10.03.2015.