Gesetzgebung

StMBW: Private Schulen bereichern Bildungslandschaft in Bayern – Beratungen zum Gesetzentwurf zu Klassen-Mindestgrößen noch nicht abgeschlossen

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Freistaat wendet zur Finanzierung der privaten Schulen erhebliche Mittel von über 1 Mrd. Euro auf

Das bayerische Kultusministerium weist die heutigen Ausführungen der Grünen-Landtagsfraktion zum Gesetzentwurf zur Einführung von Klassen-Mindestgrößen an Ersatzschulen deutlich zurück. Das Ministerium betont, dass die Beratungen zu dem Gesetzentwurf noch nicht abgeschlossen sind. Spekulationen über Zahlen sind daher als unseriös zu bezeichnen.

Zudem stellt das Ministerium klar: Die privaten Schulen bereichern die Bildungslandschaft in Bayern. Sie sind eine wichtige Ergänzung des staatlichen Schulwesens. Der Freistaat Bayern wendet zur Finanzierung der privaten Schulen jährlich erhebliche Mittel von über 1 Mrd. Euro auf. Der Staat hat grundsätzlich sicherzustellen, dass im Interesse der Kinder und Jugendlichen bestimmte Qualitätsstandards auch an Ersatzschulen gelten. Welche Instrumente dafür geeignet sind, ist derzeit Gegenstand der Beratungen.

StMBW, Pressemitteilung v. 10.04.2015

Redaktionelle Hinweise

Bei dem angesprochenen Gesetzentwurf handelt es sich um den Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG), LT-Drs. 17/5206 v. 10.02.2015.

Zum Stand des Verfahrens vgl. hier.

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