Gesetzgebung

Bayerischer Beamtenbund: Anpassung der Beamtenbesoldung im Kabinett – Bayern setzt bundesweit Maßstäbe

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„Damit setzt Bayern bundesweit Maßstäbe!“, so Rolf Habermann, Vorsitzender des Bayerischen Beamtenbundes (BBB) zur heute vom Kabinett verabschiedeten Gesetzesinitiative der Staatsregierung zur Anpassung der Besoldung bayerischer Beamter und Versorgungsempfänger. Mit dem Entwurf wird das Tarifergebnis, das am 28. März für die Arbeitnehmer des Landes (TV-L) gefunden wurde, auf die verbeamteten Beschäftigten übertragen. Zeitgleich soll auch eine Reihe von Maßnahmen zur verbesserten Vereinbarkeit von Familie und Beruf auf den Gesetzgebungsweg gebracht werden.

„Von der Reaktionsschnelligkeit des bayerischen Finanzministers könnte sich so manch einer seiner Kollegen in anderen Bundesländern etwas abschauen“, meint Habermann.

Erneut hat Dr. Markus Söder unmittelbar nach Bekanntwerden des Tarifergebnisses die zeit- und inhaltsgleiche Übernahme für die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger in Bayern zugesagt. Die Einigkeit, die sich bei der Umsetzung dieser Zusage in Kabinett und Landtag zeigt, kommt bei den Beschäftigten gut an.

„Wir werten das als Anerkennung unserer tagtäglichen Arbeit!“, so der BBB-Chef.

Dass gleichzeitig Maßnahmen ergriffen werden, die die Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben weiter voranbringen, sei ein zusätzlicher Pluspunkt. Dass hier zusätzliche fortschrittliche Möglichkeiten eingeführt werden, sei ein „Gebot der Zeit“ meint Habermann. In einer gemeinsamen Arbeitsgruppe habe der BBB die Neuerungen mit dem Finanzministerium erarbeitet. Der öffentliche Dienst in Bayern werde noch flexibler und sei für künftige Herausforderungen gerüstet.

Bayerischer Beamtenbund, Pressemitteilung v. 14.04.2015