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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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Staatskanzlei: Ministerrat fordert strukturelle Beteiligung des Bundes an Unterbringungskosten von Flüchtlingen

14. April 2015 by Klaus Kohnen

Innenminister Joachim Herrmann: Brauchen gemeinsamen Kraftakt von Bund, Ländern und Kommunen – Feste Verteilungsquoten auf EU-Ebene gefordert

Der Ministerrat hat einen gemeinsamen Kraftakt von Bund, Ländern und Kommunen für eine verantwortungsvolle, vorausschauende und faire Asylpolitik in Deutschland gefordert, die in ein tragfähiges System internationaler Solidarität eingebettet werden soll. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann sieht besonders die Bundesregierung in der Pflicht, sich strukturell dauerhaft finanziell an den in Ländern und Kommunen entstehenden Kosten der Unterbringung von Asylbewerbern und unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zu beteiligen.

Herrmann: „Soweit die Verfahrensdauer über die im Koalitionsvertrag vereinbarte Höchstdauer von drei Monaten hinausgeht, müssen die hierdurch verursachten Kosten für die Länder, insbesondere bei der Unterbringung vom Bund übernommen werden.“

Die Bundesregierung müsse sich zudem an den Kosten im Zusammenhang mit dem Anstieg des Asylbewerberzustroms angemessen beteiligen, etwa durch strukturelle Beteiligung an den Kosten für Betreuung und Unterbringung, die Übernahme der Kosten der Gesundheitsversorgung sowie die Beteiligung an den Dolmetscherkosten. Dazu gehöre es auch, dass sich die Bundesregierung bei der Unterbringung der Zuwanderer, die dauerhaft in Deutschland bleiben, an den erforderlichen Wohnraumprogrammen der Länder beteilige.

Darüber hinaus erneuerte Herrmann die Forderung nach einer wesentlichen Verstärkung und dauerhaften Aufstockung des Personals beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BaMF).

„Der Bund muss seine Anstrengung im Bereich der Asyl- und Flüchtlingspolitik massiv ausweiten. Dies betrifft nach wie vor besonders die Beschleunigung der Asylverfahren. Dazu muss das Personal beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wesentlich verstärkt und dauerhaft aufgestockt werden. Die aktuelle Personalausstattung reicht ganz offensichtlich nicht aus, die Dauer der Verfahren und die Dauer bis zur Antragsstellung nachhaltig zu verkürzen sowie die Altfälle abzubauen.“

Es seien aber auch noch weitere Initiativen der Bundesregierung auf Europäischer Ebene nötig, insbesondere eine gerechtere Verteilung der Asylbewerber innerhalb der europäischen Union. So führe die gegenwärtige Verteilung der Asylbewerber innerhalb der EU zu einer einseitigen Belastung einiger weniger Mitgliedstaaten.

„Die Bundesregierung muss sich deshalb auf europäischer Ebene für eine gerechtere Verteilung der Asylbewerber in Form von festen Verteilungsquoten einsetzen und die Mitgliedstaaten in ihren Bemühungen unterstützen, die so genannte Dublin-Zwei-Verordnung so umzusetzen, dass Asylbewerber bei der Ersteinreise ausreichend registriert werden.“

Auch die Integration der auf Dauer hier bleibenden Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt sei eine Aufgabe, um die sich die Bundesagentur für Arbeit mit eigenen Programmen kümmern müsse.

Der Minister wiederholte seine Forderung nach Aufnahme von Albanien, Kosovo und Montenegro in die Liste der sicheren Herkunftsländer. Darüber hinaus sollten nach seiner Auffassung Anreize für eine Zuwanderung aus diesen Ländern mit geltendem Recht vermieden werden. So sollte Asylbewerbern aus sicheren Herkunftsländern eine Erwerbstätigkeit generell nicht erlaubt werden und Kürzungsmöglichkeiten bei der Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz geschaffen werden. Herrmann pochte ebenso darauf, dass sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene für die Wiedereinführung der Visa-Pflicht für Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina, Albanien und Montenegro einsetzt.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 14.04.2015

Redaktioneller Hinweis

Durch das “Gesetz zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer” wurden bereits die drei Westbalkanstaaten Bosnien und Herzegowina, Mazedonien sowie Serbien als sichere Herkunftsstaaten im Sinne von § 29a AsylVfG eingestuft. Das Gesetz wurde am 05.11.2014 verkündet (BGBl I 1649) und trat tags darauf in Kraft.

Das Ziel einer Aufnahme von Albanien, Kosovo und Montenegro in die Liste der sicheren Herkunftsländer scheiterte kürzlich im Bundesrat: Dieser beschloss in seiner Sitzung v. 27.03.2015, das „Gesetz zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten“ nicht beim Bundestag einzubringen. Zum Verlauf dieses Rechtsetzungsvorhabens nebst korrespondierender Stellungnahmen vgl. hier.

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Kategorie: Bund (Positionen des Freistaats), Demografie/ Integration, Europa (Positionen des Freistaats), Finanzen/ Abgaben/ Steuern, Gesetzgebung, Gesundheit/ Soziales, Im Fokus, Kardinalthemen, Kommunales, Öffentlicher Dienst/ Behörden/ Bundeswehr, Verwaltung Schlagwörter: VO (EG) Nr. 343/2003 (Dublin-II-VO), VO (EU) Nr. 604/2013 (Dublin-III-Verordnung)

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