Gesetzgebung

Landtag: Entschädigung der Landtagsabgeordneten wird an Einkommensentwicklung angepasst

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Die Entschädigung der bayerischen Landtagsabgeordneten erhöht sich zum 1. Juli 2015 um 215,35 Euro (2,9 Prozent) auf 7.642 Euro, die Kostenpauschale um 23,39 Euro (0,7 Prozent)  auf 3.366 Euro. Die Anpassungen der Diäten jeweils zum 1. Juli erfolgen um ein Jahr zeitversetzt zur allgemeinen Preis- und Einkommensentwicklung. Heuer war deshalb die Einkommens- und Preisentwicklung vom 1. Juli 2013 bis 1. Juli 2014 die Basis. Die Indices errechnet das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung. Die Behörde orientiert sich dabei insbesondere an der Einkommensentwicklung von Beschäftigten im produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich.

Landtagspräsidentin Barbara Stamm sieht eine vernünftige und transparente Regelung in der Indexlösung.

„Der Bayerische Landtag ist ein starkes und selbstbewusstes Parlament, in dem alle Berufsgruppen vertreten sind. Daher ist es wichtig, dass die Abgeordneten auch an der allgemeinen Einkommensentwicklung teilhaben“, betont Stamm.

Die Indexregelung habe sich bewährt und wurde mittlerweile auch vom Deutschen Bundestag übernommen. In Bayern besteht die Regelung seit 1996.

Der Ältestenrat des Bayerischen Landtags hat heute, Mittwoch, 15. April, von der jährlichen Anpassung der Entschädigung und der Kostenpauschale zum 1. Juli 2015 Kenntnis genommen. Die neuen Beträge werden im Mai 2015 im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht.

Bayerischer Landtag, Pressemitteilung v. 15.04.2015