Gesetzgebung

Landtag: Innenausschuss – Bericht über das Prozedere interner Ermittlungen gegen Polizisten

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Das Handeln der Polizei steht wie bei kaum einer anderen Organisation im Blickfeld der Öffentlichkeit.

„Es ist wichtig, dass wir alles dafür tun, Verfehlungen von einzelnen Polizistinnen und Polizisten konsequent zu verfolgen“, betonte Staatsminister Joachim Herrmann im Innenausschuss des Landtags bei der Vorstellung seines Berichts „Unabhängige Ermittlungen gegen Amtsträger ermöglichen“.

In jedem Fall, so Herrmann, müsse jedem Eindruck entschieden und transparent entgegengewirkt werden, dass etwas „unter den Tisch gekehrt werde“.

Um Befangenheiten auszuschließen und Distanz zum täglichen Einsatzgeschehen zu gewährleisten, sind zum 1. März 2013 die internen Ermittlungsarbeiten gegen Polizisten zentralisiert und beim Bayerischen Landeskriminalamt (BLKA) im „Dezernat 13“ gebündelt worden. Laut Staatsminister Herrmann sind dort heute 29 Beamtinnen und Beamte sowie vier Arbeitnehmerinnen tätig. Bearbeitet werden im Dezernat 13 alle strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen Beamte und Arbeitnehmer der Bayerischen Polizei, soweit die Straftat im Dienst begangen wurde. Ermittlungen gegen Amtsträger anderer Berufsgruppen, etwa gegen Lehrer oder Finanzbeamte, werden weiterhin dezentral, also bei den Kriminalpolizeidienststellen vor Ort, durchgeführt.

Wie der Innenminister weiter informierte, war das Dezernat 13 im letzten Jahr mit insgesamt 1013 Vorgängen befasst. 281 Verfahren betrafen Fälle wegen Körperverletzung im Amt, wobei die Staatsanwaltschaft nach umfassenden Ermittlungen in letztlich 37 Fällen ein rechtswidriges Verhalten der Polizisten bejaht habe. Wegen der „Verletzung von Dienst- und Privatgeheimnissen“ habe das Dezernat außerdem Ermittlungen in 105 Fällen durchgeführt. Laut Herrmann habe die Staatsanwaltschaft hierbei in letztlich 41 Verfahren ein rechtswidriges Verhalten festgestellt.

„Mir ist bewusst, dass wir bei über 40.000 Beschäftigten der Bayerischen Polizei ein Fehlverhalten Einzelner nie gänzlich ausschließen können“, erklärte Staatsminister Joachim Herrmann.

Zugleich betonte er aber, dass die weit überwiegende Mehrheit der Polizeibeamtinnen und -beamten ihre Aufgaben „korrekt und bürgerfreundlich“ erfülle. Bayerns Polizei würde bei über 80 Prozent der Bürgerinnen und Bürger großes bis sehr großes Vertrauen genießen.

Vertreter aller Landtagsfraktionen begrüßten die organisatorische Bündelung der internen Ermittlungsarbeiten beim Landeskriminalamt. Die Einrichtung des Dezernats sei die richtige Entscheidung gewesen, um das Vertrauen der Bürger in die Polizei und deren gesellschaftlichen Rückhalt weiter zu festigen. Dass die Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern gegen Polizeiangehörige darüber hinaus aber auch über andere Stellen erfolgen können – etwa über die Abgeordneten oder über eine Petition an den Landtag – darauf verwies Prof. Dr. Peter Paul Gantzer (SPD). Katharina Schulze (Bündnis 90/Die Grünen) regte zusätzlich die Einrichtung einer unabhängigen Beschwerde-Stelle an – ein Vorschlag, den Manfred Ländner von der CSU ablehnte, weil eine solche Stelle „keinen Mehrwert“ bringe und zusätzliche Planstellen benötige. Eva Gottstein (FREIE WÄHLER) verwies auf das bereits bestehende Bürgertelefon des Landeskriminalamts, das sich aus ihrer Sicht bewährt habe. Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern gegen Polizeiangehörige werden dort entgegengenommen unter Tel: 089/1212 1212 für Südbayern sowie unter Tel: 0911/1212 1212 für Nordbayern.

Bayerischer Landtag, Aktuelles – Sitzungen – Aus den Ausschüssen v. 15.04.2015 (von Katja Helmö)

/kh