Gesetzgebung

StMGP: Runder Tisch mit Bayerns Gesundheitsministerin zu den Eckpunkten für ein Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz – Huml für Ausbau der Versorgung psychisch kranker Menschen

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Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml will die Versorgung psychisch kranker Menschen im Freistaat weiter ausbauen. Über mögliche Eckpunkte für ein entsprechendes Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG) sprach Huml am Mittwoch in Haar bei München mit Experten. Zu dem ersten Runden Tisch zu diesem Thema waren auch die gesundheits- und sozialpolitischen Sprecher der im Landtag vertretenen Parteien sowie Vertreter der kommunalen Spitzenverbände eingeladen.

Die Ministerin betonte aus diesem Anlass: „Mein Ziel ist es auch, die Rechte psychisch kranker Menschen zu stärken. Zwangsunterbringungen in psychiatrischen Einrichtungen sollen so weit wie möglich vermieden werden. Das ist für mich neben der Prävention besonders wichtig. Außerdem möchte ich erreichen, dass Angehörige mehr als bisher eingebunden werden.“

Huml fügte hinzu: „Bayern verfügt bereits über ein vielfältiges Versorgungsangebot für Menschen mit psychischen Störungen. Der Freistaat und die Kommunen haben in den vergangenen vier Jahrzehnten rund 1,7 Milliarden Euro an Fördermitteln für den Ausbau und die stetige Modernisierung der psychiatrischen Kliniken ausgegeben. In den kommenden Jahren sind weitere Investitionen von insgesamt rund 130 Millionen Euro zur Finanzierung eingeplant.“

Die Ministerin unterstrich: „Zudem gibt es 52 psychiatrische Institutsambulanzen für Erwachsene und 31 weitere für Kinder, die alle stationären Einrichtungen angegliedert sind. In den Landkreisen und größeren Städten gibt es 93 Sozialpsychiatrische Dienste mit 13 Außenstellen. Seit 1. Juli 2013 haben sich über 240 zusätzliche Psychotherapeuten niedergelassen.“

Der Bayerische Landtag hatte das Gesundheits- und Pflegeministerium beauftragt, gemeinsam mit dem Sozialministerium mögliche Eckpunkte für ein Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz zu entwickeln. Der nächste Runde Tisch zur weiteren Abstimmung ist für den 13. Mai vorgesehen. Ziel von Ministerin Huml ist es, dem Landtag den Bericht zu den Eckpunkten bis Ende 2015 vorzulegen.

Die Sicherstellung der psychiatrischen Versorgung ist in erster Linie Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns und der Bayerischen Bezirke. Unterstützung kommt jedoch von der Staatsregierung. Das Bayerische Gesundheitsministerium hat bereits 2010 einen Expertenkreis Psychiatrie etabliert, an dem alle relevanten Akteure der psychiatrischen Versorgung vertreten sind, einschließlich der Selbsthilfe. Dieser Expertenkreis war für die Abstimmung des neuen Gesetzes zu einem Runden Tisch erweitert worden.

StMGP, Pressemitteilung v. 15.04.2015

Redaktioneller Hinweis

Vgl. zum Thema auch das Dossier „Unterbringung – Sicherungsverwahrung – Maßregelvollzug“, mit dessen Hilfe Sie sich zu den jeweiligen Themen und einzelnen Aspekten schnell auf aktuellen Stand bringen können.