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StMI: Bayerns Innenminister Joachim Herrmann zur Einigung bei der Vorratsdatenspeicherung

15. April 2015 by Klaus Kohnen

Riesen-Fortschritt für die Innere Sicherheit – Eklatante Sicherheitsdefizite werden endlich beseitigt – Schutz der Grundrechte ist garantiert

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann begrüßt die Einigung auf Bundesebene zur Neuregelung der gesetzlichen Mindestspeicherfristen, der sogenannten ‚Vorratsdatenspeicherung‘:

„Das ist ein Riesen-Fortschritt für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger. Endlich wird eine eklatante Lücke im Instrumentarium unserer Sicherheitsbehörden geschlossen. Mit dem an enge Voraussetzungen geknüpften Zugriff auf Telekommunikationsverbindungsdaten können wir beispielsweise Strukturen und Verbindungen innerhalb von Pädophilenringen, Gruppierungen der Organisierten Kriminalität oder terroristischen Vereinigungen aufdecken. Dank dieser digitalen Spurensicherung können wir auch Hintermänner und Drahtzieher schwerer Straftaten leichter dingfest machen.“

Und Herrmann weiter: „Ich bin fest davon überzeugt, dass dieser von Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maiziére erzielte Kompromiss allen Anforderungen genügt, die das Bundesverfassungsgericht und der EuGH für eine grundgesetz- und europarechtskonforme Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung formuliert haben.“

Ein ebenfalls wichtiger Punkt der Einigung ist für den bayerischen Innenminister die Ermächtigung für die Bundesländer, die von Telekommunikationsbetreibern gespeicherten Verkehrsdaten auch zur Gefahrenabwehr nutzen zu können:

„Beispielsweise brauchen wir die Verbindungsdaten zur Verhinderung von Amokläufen sowie bei der schnellen Suche nach Suizidgefährdeten oder nach Vermissten in Bergnot.“

Herrmann hat sich bereits seit Jahren mit Nachdruck für eine Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung eingesetzt:

„Unsere Polizei braucht zur Bekämpfung schwerer Straftaten und der Abwehr erheblicher Gefahren dringend eine klare Befugnis festzustellen, wann welche Telefonnummern und IP-Adressen miteinander in Verbindung standen.“

Um Kommunikationsinhalte, also beispielsweise was am Telefon konkret gesagt wurde, gehe es nicht. Als Beispiel für die Notwendigkeit der gesetzlichen Mindestspeicherfristen nannte der bayerische Innenminister den verheerenden Anschlag auf das Satiremagazin ‚Charlie Hebdo‘ im Januar 2015 in Paris:

„Dank der Vorratsdatenspeicherung hatten die französischen Behörden schon unmittelbar nach dem Anschlag die Möglichkeit, festzustellen, mit wem die Terroristen in den Wochen vor dem Anschlag in Kontakt standen, national wie international.“

StMI, Pressemitteilung v. 15.04.2015

Redaktioneller Hinweis: Der Klick auf das entsprechende Schlagwort (siehe unter „Tagged With“ unterhalb des Beitrags) liefert die Entwicklung zum Thema.

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Kategorie: Bund (Positionen des Freistaats), Gesetzgebung, Im Fokus, Justiz/ Rechtspflege, Polizei/ Sicherheit/ Ordnung, Verwaltung Schlagwörter: Einsatz- und Ermittlungsmethoden, Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten, Handlungsfelder, Strafrecht/Strafprozessrecht, Terrorismus/Extremismus, Terrorismus/Extremismus (Rechtsrahmen), Vorratsdatenspeicherung (Rechtsrahmen), Vorratsdatenspeicherung/Bestandsdatenauskunft

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