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StMBW: Übertrittsempfehlung dient Eltern als wichtige Hilfe für die Schulwahl ihrer Kinder – Elternwille spielt zentrale Rolle bei Schulartwahl

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Durchlässiges bayerisches Bildungswesen eröffnet viele Wege

Die Übertrittsempfehlung der Grundschullehrkräfte dient Eltern und Schülern als wichtige Hilfe für ihre Entscheidung bei der Wahl der weiterführenden Schule nach der Grundschule. Die Grundschullehrkräfte kennen die Begabungen und Interessen ihrer Schülerinnen und Schüler bestens aus dem gemeinsamen Unterricht in der 3. und 4. Jahrgangsstufe.

Die Entscheidung des Übertritts ist vorläufig. Im durchlässigen bayerischen Bildungswesen stehen den Kindern noch viele Wege offen: Sie können die Schulart wechseln oder auf erworbenen Abschlüssen aufbauen. Über entsprechende Schullaufbahnmöglichkeiten werden die Eltern bereits in der 3. und 4. Jahrgangsstufe der Grundschule informiert.

Bayern hat die Durchlässigkeit des Schulwesens in den vergangenen Jahren spürbar ausgeweitet. Dazu gehören die Möglichkeiten, an einer Schulart mehrere Abschlüsse zu erlangen, etwa an der Mittelschule den erfolgreichen und den qualifizierenden Mittelschulabschluss sowie einen mittleren Bildungsabschluss. Zudem gibt es vielfältige Anschlussmöglichkeiten nach dem ersten schulischen Abschluss.

Bayern hat hier z.B. die Möglichkeiten der beruflichen Bildung massiv erweitert, die Anzahl der Fachoberschulen deutlich erhöht und auch Brückenangebote eingerichtet, z.B. Vorklassen für Schülerinnen und Schüler mit mittlerem Bildungsabschluss, die nach der Mittel- und Wirtschaftsschule die Fachoberschule besuchen wollen. Über 40 Prozent aller Hochschulzugangsberechtigungen in Bayern werden inzwischen über den Weg der beruflichen Bildung erworben.

Befragungen: Überwiegende Mehrheit der Eltern hält Übertrittsempfehlung für sinnvoll

Repräsentative Umfragen des Kultusministeriums bei Lehrkräften und Elternvertretern von jeweils rund 700 Grundschulen in den vergangenen Jahren belegen, dass die überwiegende Mehrheit der Eltern die Übertrittsempfehlung als sinnvoll einstuft.

Elternverantwortung beim Übertrittsverfahren seit 2009 gestärkt

Das Übertrittsverfahren wurde 2009 auf der Basis von Rückmeldungen von Eltern, Lehrkräften und Schulleitungen geändert.

Die Verantwortung der Eltern beim Übertritt wurde weiter gestärkt – auf der Basis einer Übertrittsempfehlung durch die Grundschullehrkraft und den sich dann gegebenenfalls anschließenden Probeunterricht. Die Entscheidung für den Übertritt des Kindes an Gymnasium oder Realschule liegt mittlerweile bei den Eltern, wenn die Kinder im Probeunterricht an der angestrebten Schule in den Fächern Mathematik und Deutsch jeweils die Note 4 erreicht haben.

Auch die Beratung von Eltern und Schülern über mögliche Schullaufbahnen wurde verstärkt.

StMBW, Pressemitteilung v. 17.04.2015