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StMGP: Huml dringt auf Änderungen am Entwurf des Hospiz- und Palliativgesetzes

20. April 2015 by Klaus Kohnen

Bayerns Gesundheitsministerin: Insbesondere höhere Vergütung für stationäre Hospize und ambulante Hospizdienste notwendig

Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml dringt auf Nachbesserungen am Gesetzentwurf des Bundes zur Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland.

Huml betonte am Montag in Erlangen: „Insbesondere muss den stationären Hospizen und ambulanten Hospizdiensten eine deutlich höhere Vergütung gewährt werden als derzeit geplant. In diesem Bereich sollten die Krankenkassen künftig 100 Prozent der zuschussfähigen Kosten übernehmen. Dafür werde ich mich auf Bundesebene intensiv einsetzen.“

Die Ministerin fügte hinzu: „Klar ist für mich auch, dass wir in den stationären Pflegeeinrichtungen weitergehende Regelungen zur Finanzierung der Sterbebegleitung brauchen. Auch hier muss der aktuelle Gesetzentwurf noch überarbeitet werden.“

Huml unterstrich anlässlich einer Jubiläumsfeier zum fünfjährigen Bestehen der Palliativstation des Universitätsklinikums Erlangen und des Lehrstuhls für Palliativmedizin an der Friedrich-Alexander-Universität:

„Insgesamt begrüße ich jedoch die Initiative von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe. Gemeinsam müssen wir alles dafür tun, um die Versorgung von schwerstkranken Menschen an ihrem Lebensende insbesondere in strukturschwachen Regionen deutlich zu verbessern. Bayern setzt sich bereits seit langer Zeit für den weiteren Ausbau und die Stärkung der Hospiz- und Palliativversorgung ein.“

Bundesgesundheitsminister Gröhe hatte im März einen neuen Gesetzentwurf vorgelegt, um die Hospiz- und Palliativversorgung durch gezielte Maßnahmen in der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung weiter auszubauen. Darin ist zum Beispiel eine Stärkung der vertragsärztlichen Versorgung und der Palliativpflege sowie der stationären und ambulanten Hospizversorgung vorgesehen. Das Gesetz soll im Herbst vom Bundestag verabschiedet werden.

Huml unterstrich: „Insbesondere begrüße ich, dass mein Vorschlag aufgegriffen wurde, auch die stationäre Palliativversorgung zu stärken. So sollen Krankenhäuser zukünftig die Wahl haben, ob sie die palliativmedizinische Versorgung in Palliativstationen über bundesweit kalkulierte Entgelte (DRG) oder über krankenhausindividuell zu verhandelnde Entgelte (Besondere Einrichtungen) abrechnen wollen. Damit ist ein wichtiger Schritt getan worden, die hervorragende Struktur der stationären Palliativversorgung in Bayern für die Zukunft zu sichern und von ökonomischen Zwängen und Fehlanreizen so weit wie möglich freizuhalten.“

Die Ministerin lobte zugleich das jahrelange Engagement der Palliativstation des Universitätsklinikums Erlangen:

„Palliativmedizinische Versorgung am Lebensende ist viel mehr als nur die Behandlung von Schmerzen und belastender Symptome. Sie nimmt Ängste, spendet Trost und arbeitet interdisziplinär für die Schwerstkranken und ihre Angehörigen. Diese einfühlsame Arbeit wird hier auf der Palliativstation am Klinikum Erlangen vorbildlich geleistet.“

StMGP, Pressemitteilung v. 20.04.2015

Redaktioneller Hinweis: Bei dem angesprochenen Gesetzentwurf handelt es sich um den “Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland (Hospiz- und Palliativgesetz – HPG)”. Der Referentenentwurf befindet sich in der Verbändeanhörung. Zu den Eckpunkten der Regelung vgl. hier.

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Kategorie: Bund (Positionen des Freistaats), Gesetzgebung, Gesundheit/ Soziales, Im Fokus, Kardinalthemen, Klima/ Natur/ Umwelt, Kommunales, Verwaltung Schlagwörter: Hospiz- und Palliativgesetz (HPG)

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