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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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Landtag: Ausschuss öffentlicher Dienst zieht positive Bilanz bei der Vermittlung interkultureller Kompetenz und interkultureller Öffnung

21. April 2015 by Klaus Kohnen

11,3 Prozent der Menschen im öffentlichen Dienst im Freistaat haben einen Migrationshintergrund. „Damit liegt Bayern deutschlandweit auf Platz drei“, betonte der Ministerialdirigent des Finanzministeriums Dr. Alexander Voitl im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes. Auf Antrag der SPD-Fraktion berichtete er den Abgeordneten, wie es um die Vermittlung interkultureller Kompetenzen für die Beschäftigen beim Freistaat und die interkulturelle Öffnung des öffentlichen Diensts in Bayern bestellt ist.

Laut Voitl gibt es bereits seit vielen Jahren Aus- und Fortbildungsprogramme in der öffentlichen Verwaltung, um die Besonderheiten kultureller und religiöser Gruppen zu berücksichtigen. Dazu gehören beispielsweise das „Bayerische Exzellenz-Programm-Europa“ der Staatskanzlei, der „Workshop Ausländer- und Asylrecht“ des Innenministeriums oder das entsprechende eLearning-Programm in „BayLern“, dem Bildungsportal der bayerischen Behörden.

Polizisten, Justizbeamte und Lehrer werden nach Angaben des Finanzministeriums in regelmäßigen Fortbildungen geschult.

„Außerdem wurden in den vergangen Jahren 15 Lehrkräfte im Rahmen des Projekts ‚WERTvoll MITeinander – Interkulturelle Schulentwicklung in Bayern‘ zu Multiplikatoren für interkulturelle Schulentwicklung ausgebildet“, erklärte Voitl.

Des Weiteren gebe es auch an den Hochschulen verschiedene Angebote zur Vermittlung interkultureller Kompetenz.

Bewerber mit Migrationshintergrund haben Voitl zufolge bei der Einstellung die gleichen Chancen zu öffentlichen Ämtern wie Deutsche.

„Bestimmte Aufgabenbereiche sind allerdings aufgrund des Funktionsvorbehalts Deutschen vorbehalten“, erläuterte der Ministerialdirigent.

Jedoch würden im Sinne einer bürgernahen Polizei im Vollzugsdienst häufig Ausnahmen gemacht. Insgesamt würden aktuell rund 9600 Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit beim Freistaat beschäftigt.

In anonymisierten Bewerbungsverfahren sieht die Staatsregierung zwar keine Vorteile. Im Freistaat fänden allerdings bereits jetzt in 95 Prozent der Fälle Einstellungen nach anonymisiert ermittelten Leistungskriterien statt. Nicht zuletzt würde versucht, durch Werbefilme, Messen, Vorträge und Broschüren gezielt Migranten für eine Ausbildung im öffentlichen Dienst zu begeistern.

„Bei uns sind alle Bewerber willkommen“, schloss Voitl.

Migranten seien eine Bereicherung für den öffentlichen Dienst.

Die Ausschussvorsitzende Ingrid Heckner (CSU) zeigte sich nach dem Bericht überrascht, wie gut der öffentliche Dienst im Bereich interkultureller Kompetenz dasteht. Lob kam auch von der Opposition. Jedoch wünschte sich Arif Tasdelen (SPD) ein Gesamtkonzept zur besseren Kooperation zwischen den Ressorts. Der Ausschussvizevorsitzende Günther Felbinger (FREIE WÄHLER) verlangte mehr Fortbildungsprogramme abseits der großen Städte für die Beschäftigten vor Ort. Und Markus Ganserer (Bündnis 90/Die Grünen) kritisierte den in seinen Augen mit 11,3 Prozent nur geringen Anteil von Migranten im öffentlichen Dienst. In der bayerischen Bevölkerung liege der Anteil immerhin bei 19,5 Prozent.

Bayerischer Landtag, Aktuelles – Sitzungen – Aus den Ausschüssen v. 21.04.2015 (von David Lohmann)

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Filed Under: Bayern, Demografie/ Integration, Gesetzgebung, Im Fokus, Kardinalthemen, Öffentlicher Dienst/ Behörden/ Bundeswehr

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