Gesetzgebung

Staatskanzlei: Bayern unterstützt Gesetzentwurf des Bundes zur Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland

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Gesundheits- und Pflegeministerin Huml: „Wichtige Vorschläge des Freistaats bereits aufgegriffen / Aber auch noch Nachbesserungen notwendig“

Bayern unterstützt den Gesetzentwurf des Bundes zur Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland. Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml betonte am Dienstag anlässlich der Ministerratssitzung:

„Insgesamt ist die Initiative von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe zu begrüßen, weil die Versorgung von schwerstkranken Menschen an ihrem Lebensende insbesondere in strukturschwachen Regionen gestärkt werden soll. Aber es sind Nachbesserungen notwendig.“

Huml erläuterte: „Besonders wichtig ist mir, dass die stationären Hospize und die ambulanten Hospizdienste durch die Krankenkassen bestmöglich vergütet werden.“

Die Ministerin verwies darauf, dass den jeweiligen Einrichtungsträgern insgesamt erhebliche Kosten verbleiben, die aus Spendenmitteln getragen werden müssen. Sie fügte hinzu:

„Klar ist für mich auch, dass wir in den stationären Pflegeeinrichtungen weitergehende Regelungen zur Finanzierung der Sterbebegleitung brauchen.“

Das Gesetz soll im Herbst vom Bundestag verabschiedet werden.

Huml unterstrich: „Ich freue mich, dass mein Vorschlag, auch die stationäre Palliativversorgung zu stärken, bereits aufgegriffen wurde.“

Bayern setzt sich bereits seit langer Zeit für den weiteren Ausbau und die Stärkung der Hospiz- und Palliativversorgung ein.

Huml betonte: „Ziel ist, schwerstkranken und sterbenden Menschen durch ganzheitliche Begleitung ein selbstbestimmtes, möglichst schmerzfreies Leben bis zuletzt zu gewähren. Es geht nicht darum, ein Leben künstlich zu verlängern. Sondern es geht darum, die Leiden entsprechend dem Wunsch des Betroffenen zu behandeln, für ihn da zu sein, ihm Ängste und Sorgen zu nehmen.“

Die Gesundheits- und Pflegeministerin fügte hinzu: „Das geplante Hospiz- und Palliativgesetz ist daher ein wichtiges Signal. Mein Anspruch an das Gesetz ist, dass damit die Voraussetzungen für eine nachhaltige Stärkung der Hospiz- und Palliativversorgung geschaffen werden.“

Huml berichtete in der Sitzung des Ministerrats auch über die Entwicklung der stationären Hospizversorgung in Bayern. Derzeit gibt es im Freistaat 16 stationäre Hospize mit 162 Plätzen. Noch dieses Jahr werden voraussichtlich zwei stationäre Hospize mit weiteren 18 Plätzen eröffnet. Das Bayerische Gesundheitsministerium fördert den bedarfsgerechten Aufbau stationärer Hospize mit bis zu 10.000 Euro pro Platz.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 21.04.2015

Redaktioneller Hinweis: Bei dem angesprochenen Gesetzentwurf handelt es sich um den “Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland (Hospiz- und Palliativgesetz – HPG)”. Der Referentenentwurf befindet sich in der Verbändeanhörung. Zu den Eckpunkten der Regelung vgl. hier.