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StMELF: Mehrfachantrag – Neuerungen beachten

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Angesichts zahlreicher Neuerungen sollten die Landwirte heuer ausreichend Zeit für ihre Mehrfachanträge einplanen. Das Landwirtschaftsministerium empfiehlt deshalb, die Antragstellung rasch in Angriff zu nehmen und sich über die Änderungen umfassend zu informieren. Wichtige Neuerungen gehen auf die Umsetzung der EU-Agrarreform zurück: So können etwa neue Zahlungsansprüche, die Basis-, die Greening- und die Umverteilungsprämie sowie die Zahlung für Junglandwirte beantragt werden. Neu ist auch, dass im Mehrfachantrag auch die heuer deutlich erhöhte Weideprämie für tiergerechte Sommerweidehaltung mitbeantragt werden kann. Wie in den Vorjahren sind die Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten und die Auszahlung für das Kulturlandschafts- und Vertragsnaturschutzprogramm Teil des Mehrfachantrags.

Das Ministerium empfiehlt, den Antrag elektronisch über das integrierte Bayerische Landwirtschaftliche Informationssystem (iBALIS) einzureichen. Dieses biete den Landwirten einen besseren Überblick über ihre Daten und viel Unterstützung für eine sichere Antragstellung. Alle Kennzahlen werden online berechnet und umfassend geprüft. Und nach dem Absenden haben alle Antragsteller die Möglichkeit, noch offene Fragen bei einem persönlichen Termin mit Mitarbeitern des zuständigen Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu besprechen. Die Anträge können aber auch wie bisher in Papierform direkt am Amt gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 15. Mai.

StMELF, Pressemitteilung v. 21.04.2015