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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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StMI: Vierte Sammelabschiebung von 87 ausreisepflichtigen Asylbewerbern

21. April 2015 by Klaus Kohnen

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann: Asylanträge aus sicheren Herkunftsstaaten aussichtslos – Platz schaffen für wirklich Verfolgte

87 rechtskräftig abgelehnte Asylbewerber aus Mazedonien und aus Bosnien-Herzegowina wurden heute in ihre Heimatländer zurückgeführt. Da sie nicht freiwillig ausreisen wollten, wurden sie mit einer Chartermaschine vom Flughafen München direkt nach Skopje und weiter nach Sarajevo ausgeflogen. Zuvor hatte am Vormittag die Bayerische Polizei die Asylbewerber bayernweit direkt aus den Erstaufnahmeeinrichtungen und Unterkünften zum Flughafen gebracht. Innenminister Joachim Herrmann stellte klar:

„Die Anerkennungsquote von Menschen aus diesen Balkanstaaten geht geradezu gegen Null. Ausreisepflichtige Asylbewerber gerade aus diesen Staaten so rasch wie möglich zurückzuführen, ist das Gebot der Stunde, allein um Platz für die wirklich verfolgten und notleidenden Menschen zu schaffen.“

Seit 6. November 2014 sind Bosnien-Herzegowina, Mazedonien und Serbien als sichere Herkunftsstaaten nach dem Asylverfahrensgesetz eingestuft.

Dennoch kamen im März 2015 sechs von zehn Erstantragstellern (59,9 Prozent, 17.171 Personen) aus den dominierenden sechs Balkanländern (Kosovo: 11.147, Albanien: 2.955, Serbien: 1.709, Mazedonien: 744, Bosnien-Herzegowina: 380, Montenegro: 236). Bei den Top-Ten-Ländern im Zeitraum Januar bis März 2015 steht der Kosovo an erster Stelle mit einem Anteil von 28,1 Prozent noch vor Syrien (19,6 Prozent). Den dritten Platz nimmt Albanien mit 8,4 Prozent, gefolgt von Serbien mit einem Anteil von 7,6 Prozent, ein. Mazedonien (2,5 Prozent) und Bosnien-Herzegowina (1,6 Prozent) sind mit Platz 7 und 9 ebenfalls noch unter den zehn Hauptherkunftsländern. Die Zahl der vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge anerkannten Schutzbedürftigen unter den Angehörigen dieser Staaten liegt unter 1 Prozent (Gesamtschutzquoten im Jahr 2015: Kosovo 0,2 Prozent, Albanien 1,0 Prozent, Serbien 0,0 Prozent, Mazedonien 0,5 Prozent und Bosnien und Herzegowina 0,2 Prozent). Es ist sichergestellt, dass betroffene Menschen mit berechtigten Asylinteressen im Einzelfall nach wie vor Schutz erhalten.

Mit den Sammelabschiebungen in den Kosovo am 17. Februar 2015 (30 Personen) und am 17. März 2015 (48 Personen) sowie von 147 abgelehnten Asylbewerbern nach Serbien am 14. April 2015 vollzieht Bayern konsequent das geltende Ausländerrecht.

Herrmann bekräftigte: „Wer eine Ausreiseaufforderung ignoriert, muss auch künftig mit einer zwangsweisen Rückführung in sein Heimatland rechnen. Die Sammelabschiebungen in alle Westbalkanstaaten werden weiter konsequent fortgesetzt.“

StMI, Pressemitteilung v. 21.04.2015

Redaktioneller Hinweis

Am 06.11.2014 ist das „Gesetz zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer“ in Kraft getreten (zum Gesetzgebungsverfahren vgl. hier). Hiernach gelten die Länder Bosnien-Herzegowina, Mazedonien und Serbien als „sichere Herkunftsstaaten“ i.S.v. § 29a AsylVfG. Die Gesetzesinitiative des Freistaats, auch Albanien, Kosovo und Montenegro als „sichere Herkunftsstaaten“ zu klassifizieren ist am 27.03.2015 im Bundesrat gescheitert (Gesetz zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten, vgl. hier).

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