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VG Augsburg: Ausweisung von Erhan A. rechtmäßig

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Das Bayerische Verwaltungsgericht Augsburg (VG Augsburg) hat mit heute verkündetem Urteil die Klage eines türkischen Staatsangehörigen und Mitglieds einer Gruppe von sogenannten Salafisten in Kempten gegen seine Ausweisung abgewiesen.

Nach Auffassung der Behörden erfüllten die Aktivitäten des Klägers die Ausweisungstatbestände der „Unterstützung einer terroristischen Vereinigung“ sowie der „Gefährdung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung“. Die Einträge und Veröffentlichungen über seinen Facebook-Account sowie über YouTube würden die Entwicklung des Klägers hin zu einem radikal-islamischen Religionsverständnis und bekennenden Anhänger des Islamischen Staates (IS) belegen. Unter anderem habe der Kläger im August 2014 in einem Video die massenhafte Tötung von Yeziden gerechtfertigt und den Aufbau eines auf der Scharia basierenden Staates durch den IS begrüßt. Damit habe er für eine terroristische Vereinigung geworben. Diese Einschätzung ist nach Auffassung des Gerichts rechtlich nicht zu beanstanden. Die Bewertung der Aktivitäten des Klägers erfolgte in nachvollziehbarer Art und Weise. Nach Ansicht des Gerichts hat sich der Kläger trotz teilweiser Distanzierung von einigen Äußerungen auch nicht durchgreifend gewandelt. Auf seinem Facebook-Profil würde er auch weiterhin seine radikal-islamischen Anschauungen verbreiten. Die von der Regierung von Oberbayern mit Bescheid vom 16. Oktober 2014 verfügte Ausweisung erweise sich folglich als rechtmäßig, wie der Vorsitzende der 1. Kammer des VG Augsburg in der mündlichen Kurzbegründung des Urteils erläuterte.

Gegen das Urteil kann nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsgründe innerhalb einer Frist von einem Monat Antrag auf Zulassung der Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München gestellt werden.

VG Augsburg, Pressemitteilung v. 21.04.2015 zum U. v. 21.04.2015, Au 1 K 14.1546