Die behandelten Gesetzesinitiativen betrafen folgende Gesetze: Bayerisches Beamtenversorgungsgesetz (BayBeamtVG) – Berücksichtigung privatrechtlicher Arbeitsverhältnisse bei der Berechnung der Dienstzeit von 45 Jahren – und Bayerisches Katastrophenschutzgesetz (BayKSG).
In 2. Lesung wurden behandelt und
- abgelehnt: Gesetzentwurf (FREIE WÄHLER) zur Änderung des Bayerischen Beamtenversorgungsgesetzes, LT-Drs. 17/4607 (PDF, 314 KB). Stichworte: Versorgungsabschlag, Berücksichtigung von Zeiten in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis bei Ermittlung der Dienstzeit von 45 Jahren nach Art. 26 Abs. 3 BeamtVG. Vgl. hierzu auch den Bericht aus der Plenarsitzung.
- beschlossen: Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes, LT-Drs. 17/4943. Der Landtag hat als Datum des Inkrafttretens den 01.06.2015 bestimmt und das Gesetz ansonsten ohne Änderungen gegenüber dem Gesetzentwurf beschlossen.
Bayerischer Landtag, 43. Plenarsitzung v. 22.04.2015 (vollständige Tagesordnung)
Ass. iur. Klaus Kohnen; Foto: (c) Volker Werner – Fotolia.com
Redaktioneller Hinweis: Aktueller Stand und Gang eines Gesetzgebungsverfahrens sind mit einem Klick auf das Tag mit der Nummer der entsprechenden LT-Drs. abrufbar (siehe unterhalb des Beitrags unter “Tagged With”).