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Staatskanzlei: Positionspapier der Bioethik-Kommission der Bayerischen Staatsregierung zur Sterbehilfe und Sterbebegleitung „Hilfen am Lebensende“

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Die Vorsitzende der Bioethik-Kommission der Bayerischen Staatsregierung Prof. Dr. Marion Kiechle hat heute in der Staatskanzlei das Positionspapier „Hilfen am Lebensende“ in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Staatskanzleiminister Dr. Marcel Huber vorgestellt. Die Experten der Bioethik-Kommission beraten die Staatsregierung in ethischen Fragen im Bereich der Biowissenschaften. In ihrer aktuellen Stellungnahme haben sie die Debatte um die Themen Sterbehilfe und Sterbebegleitung beleuchtet und geben Empfehlungen zur Gesundheits- und Sozialpolitik sowie zur strafrechtlichen Behandlung der Sterbehilfe.

Prof. Kiechle: „Medizinischer Fortschritt und steigende Lebenserwartung führen dazu, dass Fragen eigenverantwortlicher Handlungsmöglichkeiten am Lebensende an Bedeutung gewinnen. Mit unserem Positionspapier wollen wir einen Beitrag zur Frage leisten: Was ist ethisch und rechtlich die ‚richtige‘ Haltung der Gesellschaft und des Einzelnen, wenn Menschen – vor allem schwer Erkrankte – ihrem Leben ein vorzeitiges Ende setzen wollen?“

Minister Huber: „Wir sind uns einig, dass der Schutz des Lebens gegenüber jeglichem Nützlichkeitsdenken Vorrang haben muss. Deshalb ist jede Form der organisierten und geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe zu unterbinden. Ein strafrechtliches Verbot entsprechender Aktivitäten von gewerbsmäßigen Sterbehilfeorganisationen ist überfällig.“

Prof. Kiechle betonte, dass „Palliativmedizin und Hospizarbeit wichtige Voraussetzungen sind, um ein Sterben in Würde sicherzustellen. Die Bayerische Staatsregierung und private Träger konnten in den letzten Jahren deutliche Fortschritte bei der Palliativ- und Hospizversorgung in Bayern erzielen.“ Gleichwohl gelte es jetzt, den weiteren Ausbau mit unvermindertem Engagement fortzuführen. Huber sagte zu, dass die Staatsregierung hier am Ball bleiben werde:

„Noch dieses Jahr werden in Bayern voraussichtlich zwei weitere stationäre Hospize mit 18 neuen Plätzen eröffnet.“

Das Bayerische Gesundheitsministerium fördert den bedarfsgerechten Aufbau stationärer Hospize mit bis zu 10.000 Euro pro Platz.

Der Staatskanzleiminister dankte den Mitgliedern der Bioethik-Kommission für ihre wertvollen Anregungen:

„Die Bioethik-Kommission war und ist für die Bayerische Staatsregierung in dieser und in vielen weiteren Fragen ein wichtiger Impulsgeber.“

Der „Kommission der Bayerischen Staatsregierung für ethische Fragen in den Biowissenschaften“ gehören 16 renommierte Experten der Fachdisziplinen Medizin, Biologie, Theologie, Philosophie und Rechtswissenschaften sowie eines Behindertenverbandes, der Wohlfahrtspflege, der katholischen und der evangelischen Kirche und der israelitischen Kultusgemeinde an. Ihre Einrichtung geht auf einen Vorschlag der damaligen Behindertenbeauftragten der Staatsregierung Ina Stein im Jahr 2000 zurück. Im März 2001 hat der Ministerrat beschlossen, die Bioethik-Kommission einzusetzen. Auf Länderebene existiert ein ähnliches Gremium bislang nur in Rheinland-Pfalz. Auf Bundesebene fungiert der „Deutsche Ethikrat“ als vergleichbares Beratungsgremium für den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung.

Das Positionspapier „Hilfen am Lebensende“ und weitere Informationen zur Bioethik-Kommission der Bayerischen Staatsregierung sind im Internet abrufbar unter www.bayern.de/politik/kommissionen/bioethik-kommission.

Staatskanzlei, Pressemitteilung v. 22.04.2015

Redaktioneller Hinweis: Neben der Bioethik-Kommission gibt es auch eine eigene Ethik-Kommission für PID (geschaffen durch das Gesetz zur Ausführung der Präimplantationsdiagnostikverordnung – BayAGPIDV, vgl. hier) sowie die Ethik-Kommission nach Art. 29a-29g GDVG.