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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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VG Ansbach: Frühjahrstagung der Präsidenten der Bayerischen Verwaltungsgerichte zum Thema Asyl am VG Ansbach

23. April 2015 by Klaus Kohnen

Auf Einladung des Präsidenten des Verwaltungsgerichts Ansbach, Olgierd Adolph, fand am 22. April 2015 in Ansbach wie bereits im letzten Jahr die Frühjahrstagung der Bayerischen Verwaltungsgerichtspräsidenten statt. Schwerpunkt war wieder das Referat des Präsidenten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, Dr. Manfred Schmidt, und ein Erfahrungsaustausch der Bayerischen Verwaltungsgerichte untereinander.

Die Verwaltungsgerichte werden sich in den nächsten Monaten auf eine zunehmende Flüchtlingszahl aus Albanien einzustellen haben, während die Eilverfahren von Flüchtlingen aus dem Kosovo, die die Gerichte derzeit überdurchschnittlich belasten, zurückgehen. Prognostiziert wird, dass nach dem Anstieg der Zahl der Asylanträge im Jahre 2014 auf 202.000 Anträge in diesem Jahr ein weiterer Anstieg auf insgesamt etwa 300.000 Anträge erfolgen wird, eine Situation, die nach Auffassung des Präsidenten Adolph unter Beibehaltung der Verfahrensdauer und der Qualität verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen mit dem derzeitigen Personalstand im richterlichen und im nichtrichterlichen Bereich nicht mehr zu bewältigen sein wird. Die beiden größten Anteile bilden Flüchtlinge aus Syrien und dem Irak (im Jahre 2014 zusammen etwa 50.000 Anträge) und Flüchtlinge aus den Balkanstaaten (im Jahre 2014 etwa 66.000 Anträge). Bereits im ersten Quartal 2015 betrug die Zahl der Asylanträge von Flüchtlingen aus Syrien und dem Irak beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 15.000 Anträge und von Flüchtlingen vom Balkan 44.000 Anträge.

Zu diesen Asylverfahren kommen noch die sogenannten Dublin-Verfahren hinzu. Das sind Verfahren von Flüchtlingen, die bereits in einem anderen europäischen Land einen Asylantrag gestellt haben oder für deren Asylverfahren ein anderes europäisches Land zuständig ist. So gehen Schätzungen dahin, dass sich beispielsweise von den 42.000 Flüchtlingen, die in Ungarn einen Asylantrag gestellt haben, etwa 40.000 tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, das seinen Personalbestand zwischenzeitlich um insgesamt 530 Personen aufstocken konnte, rechnet mit monatlich 17.000 bis 19.000 Entscheidungen über Asylanträge im Jahre 2015.

Die Präsidenten der Bayerischen Verwaltungsgerichte gehen davon aus, dass auch sie zusätzliche Stellen im richterlichen aber auch im nichtrichterlichen Bereich erhalten, damit die Flüchtlinge eine zeitnahe Entscheidung über ihren Aufenthaltsstatus erhalten können. Auf diese Weise könnte auch Engpässen bei der Unterbringung in Aufnahmeeinrichtungen langfristig entgegengewirkt werden.

VG Ansbach, Pressemitteilung v. 23.04.2015

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Kategorie: Demografie/ Integration, Gesundheit/ Soziales, Im Fokus, Justiz/ Rechtspflege, Kardinalthemen, Kommunales

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