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BayORH: Finger weg von unsoliden Finanzierungsmodellen – ORH-Bericht 2015 im Landtag

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Der Haushaltsausschuss des Bayerischen Landtags hat gestern über den Jahresbericht 2015 des Bayerischen Obersten Rechnungshofs (ORH) beraten sowie über die Entlastung der Staatsregierung für das Haushaltsjahr 2013 beschlossen. Der Präsident des ORH, Dr. Heinz Fischer-Heidlberger, setzte sich dabei auch mit den aktuellen Vorschlägen auseinander, wie privates Kapital für staatliche Investitionen eingesetzt werden könnte.

ORH-Präsident Dr. Fischer-Heidlberger betonte, dass der Landtag und der ORH in elementaren haushaltspolitischen Fragen auf einer Linie seien. Er begrüße auch die Diskussion darüber, wie mehr Geld in den Erhalt der staatlichen Infrastruktur gesteckt werden könne. Dies sei auch ein wichtiges Anliegen des ORH. Kritisch sah Fischer-Heidlberger aber die Vorschläge der Expertenkommission zur Stärkung von Investitionen in Deutschland:

„Die von der Expertenkommission vorgeschlagene Finanzierung öffentlicher Investitionen durch „Infrastrukturfonds“ und „Bürgerfonds“ weise einen Weg, der aus Sicht des Rechnungshofs in die falsche Richtung führt. Bayern hat in der Vergangenheit den Verlockungen von ÖPP-Modellen weitgehend widersagt und ist damit gut gefahren. Der bayerische Staatshaushalt ist ein Gegenmodell zu privater Investitionsfinanzierung: alle Ausgaben sind von Einnahmen gedeckt, Schulden werden getilgt und durch richtige Prioritätensetzung ist auch eine hohe Investitionsquote gewährleistet. Ich kann dem Landtag nur raten, diesen Weg weiter zu beschreiten. Für den ORH gilt: Finger weg von unsoliden Finanzierungsmodellen, die nur den Steuerzahler belasten.“

„Natürlich ist es richtig, darüber zu sprechen, wie Investitionen in die staatliche Infrastruktur erhöht werden könnten“, meinte der Rechnungshofpräsident.

„Die Vorschläge der Expertenkommission lösen aber Probleme, die der Staat gar nicht hat. Noch nie war die finanzielle Ausstattung des Staates so gut wie heute. Steuermehreinnahmen spülen genügend Geld in die Staatskasse, um Investitionen vornehmen zu können – es müssen nur die richtigen Prioritäten gesetzt und die konsumtiven Ausgaben begrenzt werden. Und das Problem, dass institutionelle und private Anleger keine Rendite mehr für ihr Kapital erzielen, ist wahrlich kein Problem des Staates.“

„Eine wie auch immer geartete private Finanzierung staatlicher Investitionen ist in der Regel teurer als eine herkömmliche Finanzierung über den Staatshaushalt,“ stellte der ORH-Präsident fest.

„Sie ist eine verdeckte Verschuldung und verschiebt – wie jede Schuldenaufnahme – die Lasten auf die nachfolgenden Generationen. Daran kann der Steuerzahler kein Interesse haben. Man sollte auch nicht übersehen, dass durch die diskutierten Fonds-Modelle Schattenhaushalte entstehen, die vor allem den Zweck haben, die verfassungsrechtlichen Schuldengrenzen zu umgehen. Für die Rechnungshöfe ist das ein rotes Tuch.“

Auch die Abgeordneten waren der Ansicht, dass sich der Haushaltsausschuss nochmals grundsätzlich mit alternativen Finanzierungsmodellen für staatliche Investitionen befassen sollte und baten den ORH, sich an der Debatte zu beteiligen.

Zu den einzelnen Prüfungsergebnissen des ORH-Berichts 2015

Wirksamere Überwachung des Schwerlastverkehrs durch die Verkehrspolizei (ORH-Bericht 2015 TNr. 26)

Eher skeptisch sah der Haushaltsausschuss die vom ORH ins Spiel gebrachten stationären Kontrollstellen zur Überwachung des Schwerlastverkehrs. Er befürchtete, sie könnten von den LKWs leicht umfahren werden und damit ihren Zweck verfehlen. Deshalb beschränkten sich die Abgeordneten darauf, der Staatsregierung insoweit nur einen Prüfauftrag zu geben. Eine wirksamere Kontrolle des Schwerlastverkehrs hielt aber auch der Haushaltsausschuss für angezeigt.

Organisation und Personalwirtschaft bei der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen sind unzureichend (ORH-Bericht 2015 TNr. 27)

Bei der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen gibt es organisatorische Defizite. Das stellte der Haushaltsausschuss aufgrund der vom ORH beschriebenen „Zustände“ unmissverständlich fest. Außerdem soll der Einsatz der hauptamtlichen Dozenten transparenter geplant und dokumentiert sowie deren Lehrtätigkeit erhöht werden. Die aus der Sicht des ORH teilweise rechtswidrigen Regelungen zur Arbeitszeit sollen überarbeitet und ggf. korrigiert werden.

Neubau des Museums Brandhorst (ORH-Bericht 2015 TNr. 28)

Der ORH hatte beim Museum Brandhorst moniert, dass nach wie vor Baumängel vorhanden seien und insbesondere die Tageslichtsteuerung nicht richtig funktioniere. Bei der parlamentarischen Aufarbeitung dieses Prüfungsergebnisses war dem Haushaltsausschuss allerdings wichtig, dass es keinen grundsätzlichen Ausschluss von Tageslichtmuseen geben soll. Zukünftig sollen bei Museumsbauten aber schon bei der Planung überzogene Detailanforderungen vermieden werden. Außerdem soll in den Haushaltsunterlagen ein etwaiges Tageslichtkonzept ausdrücklich dargestellt werden.

Ungeklärte Differenzen zwischen angemeldeter und bescheinigter Lohnsteuer in Millionenhöhe (ORH-Bericht 2015 TNr. 30)

Nicht ganz so dramatisch nahm der Haushaltsausschuss die vom ORH festgestellten Differenzen zwischen der von den Arbeitgebern beim Finanzamt angemeldeten Lohnsteuer und der ihren Arbeitnehmern bescheinigten Lohnsteuer. Darin läge kein großes Steuerausfallrisiko. Gleichwohl beschlossen die Abgeordneten, dass zukünftig eine effektive Bearbeitung der Differenzfälle sichergestellt werden soll.

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung mangelhaft geprüft (ORH-Bericht 2015 TNr. 31)

Wie der ORH sah auch der Haushaltsausschuss die Notwendigkeit, dass bei der Besteuerung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung die Hinweise des Risikomanagementsystems konsequent beachtet und die Bearbeitungsqualität verbessert werden muss.

Veräußerungsgewinne ermitteln und besteuern (ORH-Bericht 2015 TNr. 32)

Eine hohe Fehlerquote bei den Finanzämtern hatte der ORH festgestellt, wenn es um die Veräußerung von GmbH-Anteilen ging und forderte deshalb eine deutlich bessere Arbeitsqualität. Das griff der Haushaltsausschuss auf. Steuerpflichtige Veräußerungen von Anteilen an Kapitalgesellschaften sollen zukünftig vollständig erfasst und gründlicher geprüft werden.

Einsprüche gegen Steuerbescheide: Altlasten beseitigen (ORH-Bericht 2015 TNr. 33)

Viel zu viele unerledigte alte Einsprüche gegen Steuerbescheide fand der ORH bei den Finanzämtern. Nun soll die Steuerverwaltung nach Maßgabe des Haushaltsausschusses dafür Sorge tragen, dass die Zahl der alten Einsprüche deutlich reduziert wird. Vor allem die Altfälle mit hohem Streitwert oder Steuerausfallrisiko sollen unverzüglich erledigt werden.

Personalausstattung und Aufbau der Finanzgerichte (ORH-Bericht 2015 TNr. 34)

Der ORH hatte gefordert, die Personalausstattung und die Aufbauorganisation der Finanzgerichte an die stark rückläufigen Eingangszahlen anzupassen. Der Haushaltsausschuss will allerdings erst die Ergebnisse des bundesweiten Personalbedarfsbemessungssystems PEBB§Y abwarten, die 2016 vorliegen sollen. Keine Sympathie hatte er für den Vorschlag des ORH, die beiden Finanzgerichte München und Nürnberg zusammenzulegen.

Teilung der Versorgungslasten – alle Ansprüche zeitnah geltend machen (ORH-Bericht 2015 TNr. 35)

Hierzu stellte der Haushaltsausschuss fest, dass die Finanzverwaltung alle erforderlichen Maßnahmen bereits ergriffen habe und deshalb keine weiteren Schritte nötig seien.

Ressourceneinsatz der Bayerischen Schlösserverwaltung weiter intransparent – Wirtschaftlichkeit nicht sichergestellt (ORH-Bericht 2015 TNr. 36)

Für die Frage, was uns der Kulturauftrag der Schlösserverwaltung wert ist, braucht es verlässliche Zahlen – da waren sich die Abgeordneten nach intensiver Diskussion weitgehend einig. Die Wirtschaftlichkeit stehe bei der Schlösserverwaltung zwar nicht im Vordergrund, dennoch brauche auch sie Informationen, um ihren Betrieb möglichst effizient steuern zu können. Deshalb beschloss der Haushaltsausschuss, dass die Schlösserverwaltung nicht nur ihren Immobilienbestand und dessen Nutzung vollständig erfassen, sondern auch die Wiedereinführung der Kosten- und Leistungsrechnung prüfen soll.

Hopfenzüchtung und -forschung durch den Staat (ORH-Bericht 2015 TNr. 37)

Hoch her ging es bei diesem Punkt, obwohl der ORH weder die Abschaffung des Biers noch den Rückzug Bayerns aus dem Hopfenanbau vorgeschlagen hatte. Es zeigte sich aber, dass der ORH mit seiner Forderung, die Brau- und Hopfenwirtschaft solle sich stärker an den Kosten der Hopfenzüchtung und -forschung durch den Staat beteiligen, keine Unterstützung bei den Abgeordneten fand. Die bayerischen Hopfenbauern stünden in einem harten weltumspannenden Wettbewerb, deshalb sei es richtig, dass der Staat sich hier engagiere.

Förderung von Kindertagesstätten vereinfachen (ORH-Bericht 2015 TNr. 38)

Der ORH hatte den hohen Verwaltungsaufwand für Behörden und Kindertagesstätten aufs Korn genommen, insbesondere bei Kitas mit Kindern aus verschiedenen Gemeinden. Auch einzelne Abgeordnete beklagten das komplizierte System der Kita-Förderung. Nun soll die Staatsregierung die Vor- und Nachteile prüfen, wenn die Zuständigkeit für das Antragsverfahren bei der Sitzgemeinde gebündelt würde.

Die Entwicklung des Deutschen Herzzentrums München (ORH-Bericht 2015 TNr. 29) wird erst auf einer späteren Sitzung des Haushaltsausschusses behandelt werden.

Bayerischer Oberster Rechnungshof, Pressemitteilung v. 24.04.2015

Redaktioneller Hinweis: Zum Jahresbericht 2015 siehe hier.