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StMGP: Huml setzt auf Zusammenarbeit mit Sozialverband VdK – Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin: Wachsende Bedeutung der Pflege erfordert gemeinsames Vorgehen

24. April 2015 by Klaus Kohnen

Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml setzt bei ihrem Einsatz für pflegebedürftige Menschen auf die Zusammenarbeit mit dem Sozialverband VdK. Huml betonte am Freitag anlässlich des VdK-Landesverbandstages in München:

„Wir kämpfen für dieselben Themen und dieselben Menschen! Die Pflege wird in unserer alternden Gesellschaft weiter an Bedeutung gewinnen. Nur gemeinsam können wir gute Lösungen finden.“

Die Ministerin verwies darauf, dass bis zum Jahr 2050 die Zahl der Pflegebedürftigen nach aktuellen Berechnungen um mindestens 50 Prozent anwachsen wird.

Sie fügte hinzu: „Die Angehörigen allein werden diese Entwicklung nicht auffangen können. Von Politik und Gesellschaft sind deshalb Lösungen zur Bewältigung dieser Herausforderung gefragt!“

Huml unterstrich: „Die erste Stufe der Pflegereform kann nur ein erster Schritt zur Verbesserung der Lebenssituation pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen sein. Aber klar ist auch: Die Leistungsbeträge der Pflegeversicherung sind deutlich erhöht worden. Einem Pflegebedürftigen in Pflegestufe III stehen nunmehr jährlich 844 Euro mehr zur Verfügung.“

Die Ministerin erläuterte: „Die Betroffenen können jetzt Tages- und Nachtpflege zusätzlich zu ambulanten Leistungen in Anspruch nehmen, ohne dass eine Anrechnung auf diese Ansprüche erfolgt. Insgesamt kommen bei den Pflegebedürftigen allein durch den ersten Reformschritt bereits bis zu 180 Millionen Euro jährlich mehr an Leistungen an.“

Mit der Flexibilisierung von Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werde zudem einem langjährigen bayerischen Anliegen Rechnung getragen.

Huml betonte: „Die Möglichkeit, freier zwischen diesen beiden Betreuungsformen wählen zu können, entlastet pflegende Angehörige. Demselben Zweck dient die Erweiterung der Zielgruppe für niedrigschwellige Betreuungsangebote – auf Pflegebedürftige ohne erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz.“

So könnten durch den Einsatz von Alltagsbegleitern oder hauswirtschaftlichen Dienstleistungen Betroffene besser am gesellschaftlichen Leben teilhaben und länger in der eigenen Wohnung bleiben.

Die Ministerin fügte hinzu: „Menschen mit kognitiven Defiziten können nur dann voll vom Leistungsumfang der Pflegeversicherung profitieren, wenn wir den Pflegebedürftigkeitsbegriff grundlegend ändern. In Zukunft muss allein darauf abgestellt werden, ob die Personen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeitsstörungen aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Anstatt wie bisher den Pflegebedarf am Zeitaufwand zu bemessen, wird also künftig der Grad der Abhängigkeit von fremder Hilfe maßgeblich sein. Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz und auch Menschen mit anderen Behinderungen können künftig mit diesem neuen Instrument besser erfasst werden.“

StMGP, Pressemitteilung v. 24.04.2015

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Kategorie: Demografie/ Integration, Familie, Kinder & Jugend, Gesundheit/ Soziales, Im Fokus, Kardinalthemen, Verwaltung

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