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StMUV: Digitale Lesewelt – E-Books verbraucherfreundlich gestalten

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Sie erfreuen sich immer größerer Beliebtheit: E-Books. Denn E-Book-Reader wiegen kaum etwas, brauchen wenig Platz im Regal und die Inhalte sind immer und überall verfügbar. Anbieter von E-Books schränken die Rechte von Verbrauchern aber mit verschiedenen Maßnahmen deutlich ein. Darauf wies die Bayerische Verbraucherschutzministerin Ulrike Scharf heute in München hin.

„Jeder fünfte Deutsche ist mittlerweile ein elektronischer Bücherwurm. E-Books bieten aber keine volle digitale Freiheit für Verbraucher. Beim Download eines E-Books erwirbt der Kunde nur ein Nutzungsrecht zum Lesen des Buchs auf einem bestimmten Gerät. Eine Sicherheitskopie ist meistens nicht erlaubt oder technisch ausgeschlossen. Geht der E-Book-Reader kaputt, sind alle Daten verloren.“

Erforderlich sei daher eine gerechte Lösung, die dem Verbraucher unter gewissen Voraussetzungen und innerhalb einer bestimmten Frist einen nochmaligen Download erlaubt.

„Die Anbieter von E-Books sollten die allgemeinen Geschäftsbedingungen an den digitalen Alltag anpassen. Wir brauchen einen fairen Ausgleich der Interessen von Anbietern und Nutzern“, so Scharf.

Ein weiterer kritischer Punkt bei E-Books ist der Datenschutz. Zum Schutz vor missbräuchlicher Vervielfältigung greift das digitale Rechtemanagement der Anbieter auf Kundeninformationen wie Name und Kundennummer zurück. Auf diese Weise wird das E-Book personalisiert.

Scharf: „Die Nutzung von Kundendaten muss grundsätzlich auf den Schutz der Urheber vor Missbrauch beschränkt bleiben. Die Sammelwut einiger Anbieter braucht klare Grenzen. Das individuelle Leseverhalten muss auch in einer digitalen Welt grundsätzlich tabu bleiben.“

Ausnahmen sollen nur zulässig sein, wenn der Leser ausdrücklich zustimmt, beispielsweise zur Erfassung der persönlichen Kapitelreihenfolge. In diesem Bereich beteiligt sich Bayern aktiv an einer gemeinsamen Projektgruppe der Verbraucherschutz- und Justizressorts zur verbraucherfreundlichen Ausgestaltung von digitalen Rechtemanagement-Systemen. Ziel der Projektgruppe ist es, Empfehlungen für praxis- und verbrauchergerechte Lösungen zu erarbeiten.

StMUV, Pressemitteilung v. 27.04.2015