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Universität Bayreuth: Dr. Adalbert Weiß ist neues externes Mitglied des Hochschulrates

27. April 2015 by Klaus Kohnen

Auf gemeinsamen Vorschlag der Hochschulleitung und des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst wurde Dr. Adalbert Weiß durch den Senat der Universität Bayreuth ab 1. März 2015 als neues nicht hochschulangehöriges Mitglied des Hochschulrates bestätigt.

Der gebürtige Ostallgäuer und promovierte Jurist Adalbert Weiß trat 1977 seinen Dienst im bayerischen Wissenschaftsministerium an, dem er bis zu seiner Pensionierung am 1. März 2015 angehörte. Seit 2011 hat er als Ministerialdirektor und Amtschef an der Verwaltungsspitze des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst einen Etat von 6,4 Milliarden Euro verwaltet und mehr als 60.000 Beschäftigte an bayerischen Hochschulen, Museen, Theatern, Orchestern und im Ministerium geführt. Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle hob in seiner Festrede anlässlich der Verabschiedung von Dr. Weiß in den wohlverdienten Ruhestand hervor, dass sich Dr. Weiß große Verdienste um den Wissenschafts- und Kunststandort Bayern erworben und in entscheidender Weise die Rahmenbedingungen für Wissenschaft und Forschung im Freistaat mitgestaltet habe.

„Ich freue mich außerordentlich, dass wir Herrn Dr. Weiß als neues Mitglied unseres Hochschulrates gewinnen konnten! Er ist ein ausgewiesener Kenner der deutschen und insbesondere der bayerischen Hochschullandschaft und wird mit seinem wertvollen Fachwissen helfen, die weitere Gestaltung der Universität Bayreuth voranzutreiben“, erklärt Universitätspräsident Prof. Dr. Stefan Leible.

„Es wird eine interessante Herausforderung für mich sein, aus dieser neuen Perspektive heraus auch nach meiner Pensionierung noch im Hochschulbereich aktiv sein zu können. Ich freue mich schon auf diese Tätigkeit und auf die erste Sitzung des Hochschulrates“, sagt Dr. Adalbert Weiß anlässlich seiner Wahl als Mitglied des Hochschulrates der Universität Bayreuth.

Der Hochschulrat hat vielfältige Aufgaben, u.a. beschließt er – entsprechend Art. 26 des Bayerischen Hochschulgesetzes vom 23.5.2006 – über den von der Erweiterten Hochschulleitung aufgestellten Entwicklungsplan der Hochschule. Die Mitglieder des Hochschulrates tagen vierteljährlich. Dem Hochschulrat der Universität Bayreuth gehören vier Vertreterinnen und Vertreter der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, eine Vertreterin oder ein Vertreter der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zwei Vertreterinnen und Vertreter der Studierenden sowie sieben Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Kultur, Wirtschaft und beruflicher Praxis (nicht hochschulangehörige Mitglieder) an.

Universität Bayreuth, Pressemitteilung v. 27.04.2015

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