Gesetzgebung

Staatskanzlei: Bundesratsinitiative zur Verschärfung der Sanktionsmöglichkeiten nach Asylbewerberleistungsgesetz

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Sozialministerin Müller: „Wir fordern eine Ausweitung der Leistungseinschränkungen für Menschen aus sicheren Herkunftsländern“

Auf Vorschlag von Bayerns Sozialministerin Emilia Müller hat der Ministerrat heute eine Bundesratsinitiative zur Verschärfung der Sanktionsmöglichkeiten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beschlossen.

„Die Zahl der Asylbewerber in Deutschland und Bayern steigt immer weiter an. Unser Ziel ist es, diese Menschen human unterzubringen und zu versorgen. Große Sorge bereitet mir aber der Anstieg der Zahl der Asylbewerber, die in ihrer Heimat nicht politisch verfolgt werden, sondern die aus wirtschaftlichen Gründen nach Deutschland und Bayern wollen.“

So kommt dieses Jahr bislang jeder zweite Asylsuchende aus den Westbalkanstaaten.

Müller weiter: „Die Schutzquote für die Asylbewerber liegt derzeit insgesamt bei rund einem Drittel, bei den Menschen aus den Balkanstaaten dagegen praktisch bei Null. Die Aufnahme und Versorgung der Asylbewerber aus den Westbalkanstaaten und die Durchführung von deren Verfahren führt aber zu erheblichen finanziellen Belastungen für den Bund, die Länder und Kommunen. Dies geht auch zu Lasten der tatsächlich Schutzbedürftigen. Deshalb brauchen wir eine Ausweitung der Leistungseinschränkungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Nur so können wir die Zuzugsanreize in den Ländern, in denen niemand verfolgt wird, reduzieren“, so Müller.

Die Bundesratsinitiative des Freistaats sieht eine Änderung des Paragraphen 1a Asylbewerberleistungsgesetz vor. Durch die Gesetzesänderung wären Leistungskürzungen bei Staatsangehörigen aus den sicheren Herkunftsländern und bei Asylbewerbern, bei denen der Asylantrag vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als offensichtlich unbegründet abgelehnt wurde, früher und schneller möglich.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 28.04.2015