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StMI: Neuer Polizeivertrag zwischen Deutschland und Tschechien

28. April 2015 by Klaus Kohnen

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann begrüßt Unterzeichnung: Großer Fortschritt bei der Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität – Engerer Schulterschluss mit tschechischer Polizei gegen Crystal und Einbrecherbanden

Als einen großen Fortschritt hat heute Bayerns Innenminister Joachim Herrmann die Unterzeichnung des neuen Polizeivertrags zwischen Deutschland und Tschechien bezeichnet.

„Damit haben wir erheblich bessere Möglichkeiten, zusammen mit der tschechischen Polizei gegen Einbrecherbanden und gegen die gefährliche Modedroge ‚Crystal‘ vorgehen“, erläuterte Herrmann.

„Beispielsweise spielt es jetzt keine Rolle mehr, ob ein Drogendelikt nach tschechischem Recht nur eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Außerdem können wir mit den verbesserten Rechtsgrundlagen die ohnehin schon gute Zusammenarbeit mit der tschechischen Polizei noch weiter ausbauen, sei es bei gemeinsamen Streifen oder bei Razzien auf den Asiamärkten.“

Zusätzlich ermögliche der neue Polizeivertrag, dass bayerische Polizeibeamte Straftäter auch auf tschechischem Gebiet verfolgen können. Zudem können laut Herrmann Polizeikontrollen in grenzüberschreitenden Zügen und auf Passagierschiffen jetzt auch nach Grenzübertritt fortgesetzt werden.

Wie Herrmann betonte, habe sich Bayern im Vorfeld aktiv in die vom Bundesinnenministerium geführten Verhandlungen eingebracht. Basis der bisherigen bayerisch-tschechischen Polizeizusammenarbeit war ein Vertrag aus dem Jahr 2000. Er stammte noch aus der Zeit vor dem EU-Beitritt Tschechiens und blieb in weiten Teilen hinter dem europäischen Rechtsrahmen und anderen bilateralen Polizeiverträgen zurück. Zielrichtung des neuen Vertrags ist, über die Möglichkeiten des bestehenden EU-Rechts hinaus zusammenzuarbeiten, sowie die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit fortzuentwickeln und zu erweitern. Dabei soll er sich weitgehend an den deutsch-österreichischen Polizeivertrag vom 1. Dezember 2005 anlehnen und den Zoll vollständig miteinbeziehen.

Aufbauend auf den neuen Polizeivertrag kündigte Herrmann an, mit der tschechischen Seite eine gemeinsame Erklärung zu unterzeichnen, die die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung regeln soll.

„Dabei geht es uns um eine noch wirksamere grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei der Aufdeckung von Drogenlaboren, Drogenhändlerringen und Schmugglerrouten im Grenzgebiet.“

Weitere Schwerpunkte der Absichtserklärung seien die Bekämpfung von Einbrecherbanden und Kraftfahrzeugdiebstählen.

„Beispielsweise wollen wir gemeinsame Ermittlungsteams mit Experten der bayerischen und tschechischen Polizei bilden“, erklärte Herrmann.

„Daneben werden wir auch bei der Fortbildung unserer im Grenzgebiet eingesetzten Polizisten noch enger mit der tschechischen Seite kooperieren, beispielsweise mit Sprachschulungen, gegenseitigen Hospitationen und speziellen Fachtagungen.“

StMI, Pressemitteilung v. 28.04.2015

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Kategorie: Im Fokus, Polizei-/ Ordnungs-/ Wohnrecht, Polizei-/ Sicherheitsrecht, Polizei/ Sicherheit/ Ordnung, Rechtsentwicklung, Verwaltung Schlagwörter: Deutsch-Tschechischer Polizeivertrag, Drogen/Rauschgift/BtM, Handlungsfelder, Zusammenarbeit (polizeiliche/justizielle)

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