Aktuelles

StMFLH: Zusammenarbeit im Donauraum intensivieren lohnt sich – Start in INTERREG Programme noch einfacher mit neuer Förderung „Start-Transnational“

©pixelkorn - stock.adobe.com

Das Donauprogramm fördert Projekte der transnationalen Zusammenarbeit der Donaustaaten. Im Zeitraum bis 2020 stehen im Programm mehr als 200 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bereit. Teilnehmen können Behörden, Kommunen, Interessensverbänden, Kammern oder auch Klein- und Mittelständische Unternehmen. Es sollen neue Ansätze und Lösungen von mindestens drei Staaten gemeinsam erarbeitet werden für staatenübergreifende Herausforderungen. Dazu zählen große wirtschaftliche Disparitäten, Entwicklung von großen Verkehrskorridoren, Hochwasser- und Katastrophenschutz sowie Klimawandel und der Demografische Wandel.

„Nutzen Sie dieses Angebot“, appellierte Finanzstaatssekretär Johannes Hintersberger anlässlich der Veranstaltung „Interreg V B Donauprogramm“ am Mittwoch (29.4.) in Ingolstadt.

Bei der staatenübergreifenden Zusammenarbeit Interreg B handelt es sich um eine bewährte Form der Zusammenarbeit, die sich im Laufe der Jahre kontinuierlich weiterentwickelt hat, hob Hintersberger hervor:

„Im neuen Donauprogramm werden starke Projekte mit konkreten Ergebnissen und einen hohen Mehrwert für Regionen gefördert, die sich beteiligen.“

Das Programm hilft bei Herausforderungen, die ein Staat oder ein Bundesland nicht oder nicht so gut allein bewältigen kann.

Die Hürde bei Anträgen auf EU-Ebene sei oftmals in Kommunen aber auch in Unternehmen nach wie vor hoch. Die Antragsstellung wird ab Mai für Akteure aus Bayern einfacher. Das Heimat- und Finanzministerium wird erstmals auch finanziell unter die Arme greifen. „StartTransnational“ – die neue bayerische Förderrichtlinie tritt am 1. Mai 2015 in Kraft.

„Kein anderes Bundesland verfügt über ein vergleichbares Förderprogramm“, hob Hintersberger hervor.

Gefördert wird die gesamte Antragsphase von Akteuren mit Sitz in Bayern, also der „Start“ in das „Interreg-Projekt“. Der Fördersatz beträgt zwischen 65 und 90 Prozent. Bayern und Baden-Württemberg haben im letzten Jahr gemeinsam eine Nationale Kontaktstelle in Ulm eingerichtet. Antragsteller aus Bayern und Baden-Württemberg können sich in der Nationalen Kontaktstelle (Ansprechpartner: Dr. Judit Schrick, Tel: 0731/96914475, E-Mail: Ju-dit.Schrick@mfw.bwl.de) umfassend informieren und beraten lassen sowie Unterstützung bei der Antragstellung und Partnersuche einholen.

Die Verwaltung des Donauprogramms erfolgt durch eine gemeinsame Verwaltungsbehörde in Budapest. Verantwortlich für das Programm sind die 14 Mitgliedstaaten des Donauraums.

StMFLH, Pressemitteilung v. 29.04.2015