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StMI/ StMWi: Wirtschaftsministerin Aigner und Innenminister Herrmann zum Abschluss des Auswahlverfahrens für die nachhaltige Entwicklung funktionaler Räume

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Aigner und Herrmann: „Zusammenarbeit zwischen den Kommunen stärkt Teilräume in Bayern“

Innenminister Joachim Herrmann und Wirtschaftsministerin Ilse Aigner haben das Ergebnis des Auswahlverfahrens für die nachhaltige Entwicklung funktionaler Räume bekannt gegeben. Beide messen diesem Thema eine große Bedeutung für die Zukunft Bayerns bei:

„Mit dem durchgeführten Auswahlverfahren für interkommunale Kooperationen sind wir bei der EFRE-Förderung ganz neue Wege gegangen. Wir erreichen damit eine noch stärkere Einbindung der lokalen Ebene in die EU-Förderung und stärken die Zusammenarbeit zwischen den Kommunen.“

20 interkommunale Kooperationen aus ganz Bayern können nun in die nächste Phase eintreten und Förderanträge für ihre konkreten Projekte vorbereiten.

Das Auswahlverfahren zur Förderung integrierter räumlicher Entwicklungsmaßnahmen (IRE) deckt vier Förderbereiche des operationellen EFRE-Programms im Ziel ,Investitionen in Wachstum und Beschäftigung‘ Bayern 2014-2020 ab. Das hierzu im August 2013 ausgeschriebene Interessensbekundungsverfahren hat mit 82 Bewerbungen ein überaus großes Echo gefunden. In der letzten Auswahlrunde haben 36 interkommunale Kooperationen integrierte räumliche Entwicklungskonzepte eingereicht, die alle den geforderten Mindestvoraussetzungen entsprachen.

Das hat dem hierfür eigens eingerichteten Auswahlgremium, das von den beteiligten Ministerien und den kommunalen Spitzenverbänden paritätisch besetzt war, die Entscheidung nicht gerade erleichtert. Wegen der nur begrenzt verfügbaren EU-Mittel musste jedoch eine Auswahl getroffen werden. Das Auswahlgremium hat in einem transparenten und gutachterlich begleiteten Verfahren auf Grundlage eines Punktesystems folgende 20 interkommunale Kooperationen ausgewählt, die in einem nächsten Schritt Förderanträge für konkrete Projekte vorbereiten können (in Klammern die jeweilige Leitkommune):

  • Aktivregion Stadt-Land-See (Scheidegg)
  • ARGE Regental (Reichenbach)
  • Brückenland Bayern-Böhmen (Schönsee)
  • Entwicklungsraum A9 (Pegnitz)
  • Fichtelgebirge (Selb)
  • Haßberge (Haßfurt)
  • Hesselberg Region (Leutershausen)
  • Ingolstadt und Umland erleben (Ingolstadt)
  • Innovative Energieregion Regensburg (Regensburg)
  • Landkreis Kronach (Kronach)
  • Markgräfliche Kulturregion Bayreuth/Land (Bayreuth)
  • Neumarkter Kuppenalb-Allianz (Velburg)
  • Nördliches Naabtal (Nabburg)
  • Rhön-Grabfeld (Ostheim v.d.R.)
  • Rottaler Hofmarken (Arnstorf)
  • Seenland Oberpfälzer Wald (Neunburg vorm Wald)
  • Sonthofener Land (Sonthofen)
  • Stadt-Umland Rosenheim (Rosenheim)
  • Stadt und Landkreis Hof – Rand wird Mitte (Hof)
  • Würzburg – Umland (Gerbrunn)

Zehn weitere interkommunale Kooperationen wurden in eine Nachrückerliste aufgenommen. Sie können zum Zuge kommen, falls die ausgewählten Kooperationen insbesondere in speziellen Segmenten des Programms die verfügbaren Mittel nicht durch förderbare Projekte binden können.

In der Förderperiode 2014 – 2020 stehen in diesem Förderbereich zunächst insgesamt 58 Millionen Euro EU-Mittel für Projekte der 20 ausgewählten interkommunalen Kooperationen bereit. Weitere EU-Mittel können für die Kohlendioxid-Einsparung in der kommunalen Infrastruktur eingesetzt werden. Entsprechende Projekte sind in Konzepten einzelner interkommunaler Kooperationen bereits angelegt. Für diese Förderung erfolgt noch ein gesonderter Aufruf.

Neben der Obersten Baubehörde im Innenministerium und dem Wirtschaftsministerium sind auch das Umweltministerium und das Wissenschaftsministerium am EFRE-Programm beteiligt. Die ausgewählten, aber auch die ausgeschiedenen interkommunalen Kooperationen werden weiterhin fachlich begleitet. Für die Beratung bei der Auswahl und Umsetzung der konkreten EU-Förderprojekte stehen die Sachgebiete Städtebau bei der örtlich zuständigen Bezirksregierung ebenso zur Verfügung wie für die Suche nach alternativen Fördermöglichkeiten für die im Rahmen der EFRE-Förderung nicht berücksichtigten Vorhaben.

Weitere Informationen zur neuen Förderperiode sind abrufbar unter www.efre-bayern.de/investitionen-in-wachstum-und-beschaeftigung/ und dtebaufoerderung/foerderprogramme/eustrukturfoerderung/.

StMI/ StMWi, gleichlautende Pressemitteilungen v. 06.05.2015