Gesetzgebung

StMJ: Bayerns Justizminister bei Fachtagung zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls im Bundesinnenministerium

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Bausback: „Sicherheit gewährleisten und Vertrauen in den Rechtsstaat stärken durch angemessene Strafen und effektive Strafverfolgung!“

Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback nimmt heute auf Einla­dung von Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière an einer Fachtagung zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls in Berlin teil.

Bausback zu diesem Anlass: „Wohnungseinbruchdiebstahl gehört zwei­fellos zu den Straftaten, die das Sicherheitsgefühl unserer Bürgerinnen und Bürger am nachhaltigsten beeinträchtigen. Wenn sie das Gefühl haben, in den eigenen vier Wänden nicht mehr sicher zu sein, verlieren sie das Vertrauen in den Staat.“

Der bayerische Justizminister sieht daher dringenden Handlungsbedarf:

„Neben den erforderlichen Präventionsmaßnahmen müssen wir auch das geltende Straf- und Strafprozess­recht auf den Prüfstand stellen.“

Bayern sei hier bereits zur Tat geschritten.

„In meinem Gesetzentwurf zur Reform des Wohnungseinbruch­diebstahls habe ich die notwendigen Schritte im Bereich des Strafrechts aufgezeigt: Zum einen muss die bislang vorgesehene Möglichkeit des minder schweren Falles gestrichen werden. Einbrüche sind angesichts der gravierenden, häufig lang andauernden Folgen für die Opfer nie minder schwere Fälle! Es geht darum, eine Wertungsunwucht zu beseitigen und der Bedeutung der Tat gerechte Strafen zu ermöglichen“, so Bausback.

„Zum anderen müssen wir die zulässigen Ermittlungsmöglich­keiten für unsere Strafverfolgungsbehörden ausweiten: Jeder Wohnungseinbruchdiebstahl sollte – unabhängig davon ob eine Bande am Werke war oder nicht – Anlass für eine Telefonüberwachung sein können. Das wäre ein wichtiger Beitrag für eine effektive Strafverfolgung!“

Bausback abschließend: „Mit diesen notwendigen Maßnahmen würden wir ein doppeltes Zeichen setzen: Alle potenziellen Täter erfahren von uns: Bei Wohnungseinbruchdiebstahl kann niemand mehr damit rechnen, mit einem minder schweren Fall davon zu kommen! Und alle besorgten Bürgerinnen und Bürger können versichert sein: Wir nehmen ihre Ängste ernst und tun alles dafür, dass sich diese Ängste nicht realisieren! Wir gewährleisten durch effektive Strafverfolgung und angemessene Strafen die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger und stärken auf diese Weise das Vertrauen in den Rechtsstaat!“

StMJ, Pressemitteilung v. 06.05.2015

Redaktioneller Hinweis

Bei dem angesprochenen Gesetzentwurf zur Reform des Wohnungseinbruchsdiebstahls handelt es sich um den „Entwurf eines […] Strafrechtsänderungsgesetzes betreffend den Wohnungseinbruchsdiebstahl“. Der Bundesrat hat auf seiner 932. Sitzung vom 27.03.2015 beschlossen, den Gesetzentwurf nicht beim Bundestag einzubringen. Zur Genese dieses Vorhabens vgl. hier.