• Startseite
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Wissenschaftlicher Beirat
  • Für Autor/innen
  • Register

Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

Das Portal zum öffentlichen Recht und zur öffentlichen Verwaltung im Freistaat Bayern

  • Gesetzgebung
    • Bayern
    • Bund (Positionen des Freistaats)
    • Europa (Positionen des Freistaats)
  • Verwaltung
  • Rechtsprechung
    • Europa (EuGH, EGMR)
    • Bund (BVerfG, BVerwG, BAG, BFH, BGH, BSG)
    • BayVerfGH
    • BayVGH & VG
    • Sonstige
  • Rechtsentwicklung
    • Abgabenrecht
    • Ausländer-/ Asylrecht
    • Bau/ Boden/ Planung
    • Hochschulrecht
    • Kommunalrecht
    • Öffentlicher Dienst
    • Parlaments-/ Wahl-/ Parteienrecht
    • Polizei-/ Ordnungs-/ Wohnrecht
      • Brand-/ Katastrophenschutz/ Rettungsdienst
      • Gesundheit/ Hygiene/ Lebens-/ Arzneimittel
      • Lotterierecht
      • Personenordnungs-/ Datenschutzrecht
      • Polizei-/ Sicherheitsrecht
      • Verkehrsrecht
      • Wohnrecht (inkl. Wohngeldrecht)
    • Presse-/ Rundfunk-/ Medienrecht
    • Schulrecht
    • Sozial-/ Jugendschutz-/ Kindergartenrecht
    • Staats-/ Verfassungsrecht
    • Straßen- und Wegerecht
    • Umweltrecht
      • Abfallbeseitigungsrecht
      • Immissionsschutzrecht
      • Natur-/ Landschafts-/ Artenschutz
      • Wasserrecht
    • Wirtschafts-/ Wirtschaftsverwaltungsrecht
  • Im Fokus
    • Bauen/ Wohnen/ Verkehr
    • Bildung/ Forschung/ Kultur
      • Kultur/ Kirche/ Religion
      • Schulen
      • Universitäten/ Hochschulen
    • Justiz/ Rechtspflege
    • Kardinalthemen
      • Demografie/ Integration
      • Familie, Kinder & Jugend
      • Finanzen/ Abgaben/ Steuern
      • Gesundheit/ Soziales
      • Klima/ Natur/ Umwelt
    • Kommunales
    • Öffentlicher Dienst/ Behörden/ Bundeswehr
    • Personalien
    • Polizei/ Sicherheit/ Ordnung
    • Presse/ Rundfunk/ Medien
  • Blog
    • Landesanwaltschaft
    • Gesetzgebung
    • Rechtsprechung
    • Rezensionen
    • Varia
  • In eigener Sache

StMI: Landesverbandstag Haus & Grund Bayern

7. Mai 2015 by Klaus Kohnen

Innen- und Bauminister Joachim Herrmann beim Landesverbandstag 2015 von Haus & Grund Bayern: Hauptziele der Staatsregierung sind der Erhalt bezahlbaren Wohnraums und die Schaffung neuen Wohnraums – Eigentumsgrundrechte dabei besonderes berücksichtigen

Der Wohnungsmarkt ist in Bayern vor allem in den Ballungsräumen nach wie vor angespannt. Der hohe Bedarf an bezahlbarem Wohnraum wird vor allem durch die anhaltende Zuwanderung weiter wachsen. Innen- und Bauminister Joachim Herrmann plädiert deshalb dafür, stärker in den Wohnungsbau zu investieren.

„Die Staatsregierung verfolgt hier zwei Hauptziele, und zwar den Erhalt bezahlbaren und die Schaffung neuen Wohnraums. Um diese zu erreichen, haben wir ein umfassendes Maßnahmenbündel geschnürt. Bei der Umsetzung der Maßnahmen legen wir gleichzeitig großen Wert darauf, die Eigentumsgrundrechte der vermietenden Eigentümer besonders zu berücksichtigen“, so Herrmann beim Landesverbandstag 2015 von Haus & Grund Bayern in Coburg.

Eine Maßnahme zum Erhalt bezahlbaren Wohnraums ist die Einführung der Mietpreisbremse. Mit dem am 27. April 2015 verkündeten Mietrechtsnovellierungsgesetz werden die Landesregierungen ermächtigt, für die Dauer von fünf Jahren Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten auszuweisen, in denen die Mietpreisbremse gelten soll. Konkret heißt das, dass die Miete zu Beginn des Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um zehn Prozent übersteigen darf.

Herrmann: „Uns ist sehr wohl bewusst, dass die Mietpreisbremse für die Vermieter mit Beschränkungen verbunden ist. Wir werden deshalb sorgfältig prüfen, welche Gebiete tatsächlich in die Rechtsverordnung zur Umsetzung der Mietpreisbremse in Bayern aufgenommen werden müssen.“

Wichtige Grundlage für die Bewertung bei welchen Städten und Gemeinden dies der Fall ist, sind dabei die aktuellen und umfangreichen Erhebungen des Bayerischen Landesamts für Statistik zur Wohnungsversorgung in den bayerischen Gemeinden. Ob das Ziel der Mietpreisbremse erreicht werden kann, muss die geplante Evaluierung zeigen, welche die Regelung nach etwa vier Jahren überprüfen wird. Herrmann betonte, dass die Mietpreisbremse Mietsteigerungen nicht generell verhindere. Die Regelung solle lediglich Auswüchse verhindern. Sie gelte nicht für Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet werden und nicht für Wohnungen, die nach umfassender Modernisierung erstmals wieder vermietet werden.

Bereits 2013 konnte in der Landeshauptstadt München und 89 weiteren bayerischen Städten und Gemeinden durch eine Rechtsverordnung der Staatsregierung die Kappungsgrenze von Mieterhöhungen bei bestehenden Verträgen von 20 auf 15 Prozent gesenkt werden. Innerhalb von drei Jahren darf die Miete hier also um nicht mehr als 15 Prozent steigen. Auch diese Verordnung ist befristet, und zwar bis zum 31. Dezember 2015. Derzeit wird sie anhand der aktuellen statistischen Erhebungen überprüft und anschließend entschieden, welche Städte und Gemeinden in dieser Verordnung verbleiben, neu aufgenommen werden müssen oder eventuell auch daraus entlassen werden können.

Als weitere Maßnahme für den Erhalt bezahlbaren Wohnraums nannte Herrmann die Erhöhung des Wohngeldes. Hier habe Bayern bereits im März 2013 mit seinem Entschließungsantrag im Bundesrat den Stein ins Rollen gebracht. Am 18. März 2015 hatte das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf zur Wohngeldreform beschlossen. Die Novelle soll am 1. Januar 2016 in Kraft treten.

„Von den Leistungsverbesserungen beim Mietzuschuss werden insbesondere Familien und Rentner profitieren. Aber auch Haus- oder Wohnungseigentümer, die Wohngeld in Form eines Lastenzuschusses erhalten können, wird die Novelle zu Gute kommen“, erläuterte der Minister.

Um mehr neuen Wohnraum zu schaffen, ist für Herrmann die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung für Mietwohnungsneubauten angezeigt.

Herrmann: „Bayern fordert die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung schon seit Jahren. Und wir werden hier auch nicht locker lassen, denn wir brauchen mehr Anreize für den Wohnungsbau.“

Die Staatsregierung hat deshalb am 28. April 2015 beschlossen, sich zur Ankurbelung des Wohnungsbaus auf Bundesebene erneut für die Wiedereinführung einzusetzen.

Bessere Rahmenbedingungen will die Staatsregierung auch für diejenigen, die schon eine Immobilie besitzen. Mit der Ende 2014 gestarteten Initiative zur steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudemodernisierung soll es Eigenheimbesitzern möglich werden, die Kosten für energetische Modernisierungsmaßnahmen über einen Zeitraum von zehn Jahren steuerlich geltend zu machen. Für Herrmann wäre dies sowohl ein wichtiger Beitrag zur Energieeinsparung und für den Klimaschutz, gleichzeitig würden damit auch die Nachfrage nach Bauleistungen steigen und Wachstumsimpulse für Handwerk und Bauwirtschaft entstehen. Gleichzeitig sprach sich Herrmann für die steuerliche Förderung von mehr Einbruchsschutz aus.

„Da rund 44 Prozent der Wohnungseinbrüche im Versuchsstadium stecken bleiben, lohnen sich Investitionen in die Sicherheitstechnik. So haben die Fraktionsspitzen der Bundesregierung erst kürzlich beschlossen, im Rahmen der KfW-Programme die Zuschüsse und zinsgünstigen Kredite für den Einbruchsschutz aufzustocken. Gleichfalls soll die steuerliche Absetzbarkeit von Investitionen in die Sicherheitstechnik geprüft werden. Auch an diesem Thema werden wir dran bleiben“, betonte Herrmann.

StMI, Pressemitteilung v. 07.05.2015

Ähnliche Beiträge

Kategorie: Bauen/ Wohnen/ Verkehr, Demografie/ Integration, Gesundheit/ Soziales, Im Fokus, Kardinalthemen, Kommunales, Verwaltung

Neueste redaktionelle (Gast-)Beiträge

Wohngeldrechtliche Streitigkeiten nach BVerwG gerichtskostenfrei

Wohngeldrechtliche Streitigkeiten nach BVerwG gerichtskostenfrei

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BVerwG, Urt. v. 23.04.2019 - 5 C 2.18 / Weitere Schlagworte: Angelegenheiten der Fürsorge von Oberlandesanwältin Beate Simmerlein, Landesanwaltschaft … Weiterlesen

Anordnung zur (amts-)ärztlichen Untersuchung im Zurruhesetzungsverfahren nach BVerwG nicht isoliert angreifbar

Anordnung zur (amts-)ärztlichen Untersuchung im Zurruhesetzungsverfahren nach BVerwG nicht isoliert angreifbar

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BVerwG, Beschl. v. 14.03.2019 - 2 VR 5.18 / Weitere Schlagworte: Dienstunfähigkeit; gesetzliche Vermutungsregel; Zurruhesetzungsverfahren; behördliche … Weiterlesen

Berechnung von 10 H bei Bebauungsplan – Nach BayVGH bereits auf Baugrenze abzustellen, nicht erst auf Wohngebäude

Berechnung von 10 H bei Bebauungsplan – Nach BayVGH bereits auf Baugrenze abzustellen, nicht erst auf Wohngebäude

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BayVGH, Urt. v. 30.04.2019 - 22 BV 18.842 / Landesrechtliche Normen: BayBO mitgeteilt von Oberlandesanwalt Dr. Magnus Riedl, Landesanwaltschaft Bayern … Weiterlesen

BayVGH instruktiv zum „Verbrauch“ eines Ausweisungsinteresses bzw. Ausweisungsgrundes

BayVGH instruktiv zum „Verbrauch“ eines Ausweisungsinteresses bzw. Ausweisungsgrundes

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BayVGH, Beschl. v. 14.03.2019 - 10 ZB 18.2388 / Weitere Schlagworte: (Ausdrücklicher oder konkludenter) Verzicht auf Ausweisungsgründe / zurechenbarer … Weiterlesen

Weitere (Gast-)Beiträge (vgl. auch Kategorie "Blog" im Menü oben)

Gesetzgebung Freistaat Bayern

Bayerischer Landtag: Nächstes Plenum (47.) 13. Mai 2020

BayRVR auf Twitter (@BayRVR)

Meine Tweets

Recherche nach Monaten

Recherche nach Datum

Mai 2015
M D M D F S S
 123
45678910
11121314151617
18192021222324
25262728293031
« Apr   Jun »

Copyright © 2021 · News Pro Theme on Genesis Framework · WordPress · Log in

Diese Webseite verwendet Cookies und Webanalyse-Tools. Wenn Sie durch dieses Internetangebot surfen, erklären Sie sich hiermit einverstanden. Weitere Informationen und Widerspruchsmöglichkeiten finden Sie in der Rubrik „Datenschutz“.OK