Gesetzgebung

StMUV: Das Netz vergisst nichts / Datenschutz muss möglichst frühzeitig beginnen

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Datenschutzbehörden sollen künftig Verbraucher besser vor unzulässigen und missbräuchlichen Verwendungen ihrer Daten schützen können. Das bekräftigte die Bayerische Verbraucherschutzministerin Ulrike Scharf heute in München.

„Das Netz vergisst nie. Daten, die einmal in der Welt sind, bleiben in der Welt. Der wachsende Zugriff auf die Daten der Verbraucher und die Verknüpfung zu Nutzerprofilen braucht eine effektive und frühzeitige Kontrolle. Soziale Netzwerke und technische Neuerungen dürfen nicht zum gläsernen Verbraucher führen“, so Scharf.

Insbesondere soziale Netzwerke, Smartphones, intelligente Fernsehgeräte oder Datenbrillen erheben immer mehr Daten aus dem persönlichen Bereich, ohne dass die Zulässigkeit und die notwendigen Schutzvorkehrungen vorher von den zuständigen Behörden geprüft würden. Derzeit können die Datenschutzbehörden nur nachträglich reagieren, beispielsweise erst nachdem Facebook seine Nutzungsbedingungen geändert und den Datenzugriff erweitert hat oder besonders datenintensive Produkte bereits auf dem Markt sind.

Scharf: „Behörden sollen bei massenhaften Datenverarbeitungen nicht länger hinterherlaufen müssen. Bestimmte Datennutzungen sollten erst möglich sein, wenn sie zuvor von der zuständigen Behörde geprüft und freigegeben wurden.“

Bayern fordert deshalb von der Bundesregierung, sich bei den Verhandlungen zur EU-Datenschutz-Grundverordnung dafür einzusetzen, dass eine Erlaubnispflicht für besonders datenintensive Vorhaben verankert wird und die Anforderungen an die Datenschutz-Folgenabschätzung klar geregelt werden.

Scharf: „Nur so können wir verhindern, dass Nutzer ohne ausreichende Information oder wegen intransparenter Voreinstellungen persönliche Daten preisgeben, die kaum mehr aus der digitalen Welt zu schaffen sind. Wir brauchen eine einheitliche europäische Regelung, die den Grundsatz der Datensparsamkeit weiterhin achtet. Gerade Minderjährige sind durch die intensive Nutzung von sozialen Netzwerken besonders gefährdet. Die Daten von Kindern und Jugendlichen verlangen besonderen Schutz.“

Einen entsprechenden Antrag wird der Freistaat bei der aktuellen Konferenz der Verbraucherschutzminister einbringen.

StMUV, Pressemitteilung v. 07.05.2015