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StMI: Freifahrtregelung für uniformierte Polizisten

8. Mai 2015 by Klaus Kohnen

Rund 2.600 Einschreitfälle in öffentlichen Verkehrsmitteln – Bayerns Innenminister Joachim Herrmann zur Freifahrtregelung für uniformierte Polizisten: Deutlich mehr Sicherheit durch Polizeipräsenz und engagiertes Eingreifen

2014 sind in 2.585 Fällen uniformierte bayerische Polizeibeamte im Rahmen der sogenannten ‚Freifahrtregelung‘ in den Fern- und Nahverkehrszügen der Deutschen Bahn und im Bereich des Münchner Verkehrsverbundes eingeschritten. Das hat heute Bayerns Innenminister Joachim Herrmann mitgeteilt.

„Unsere Polizistinnen und Polizisten haben unter anderem bei 1.168 Fahrgästen die Personalien festgestellt, in 165 Fällen Platzverweise ausgesprochen, 131 Personen festgenommen und 66 Mal Erste Hilfe geleistet“, erläuterte Herrmann.

„Die hohe Polizeipräsenz und das engagierte Eingreifen schaffen deutlich mehr Sicherheit in unseren öffentlichen Verkehrsmitteln.“

Gerade auch das Sicherheitsgefühl der Fahrgäste und des Begleitpersonals profitiere deutlich.

„Unsere Freifahrtregelung für uniformierte Polizeibeamte in Bayern hat sich bestens bewährt“, zog der Innenminister als Fazit.

Immer wieder kommt es vor, dass in öffentlichen Verkehrsmitteln Fahrgäste belästigt werden oder Personen randalieren, weil sie beispielsweise unter Alkoholeinfluss stehen. Herrmann hatte nach dem tragischen Tod von Dominik Brunner im Jahr 2009 am Sollner Bahnhof mit den Spitzenverbänden der bayerischen Verkehrsunternehmen eine Vereinbarung getroffen, dass uniformierte Polizeibeamte der Landespolizei und der Bundespolizei alle öffentlichen Verkehrsmittel in Bayern kostenlos benutzen dürfen, auch außerhalb des Dienstes. Bis dahin bestand eine derart umfassende Regelung lediglich mit wenigen Verkehrsunternehmen.

StMI, Pressemitteilung v. 08.05.2015

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