Gesetzgebung

StMJ: Gewalt gegenüber öffentlich Beschäftigten – Bayerns Justizminister Bausback zu hessischer Gesetzesinitiative zur Änderung des Strafgesetzbuches

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„Wir müssen unsere Polizeibeamten und Rettungskräfte bestmöglich vor Übergriffen schützen!“

Hessen stellt heute im Bundesrat seine Gesetzesinitiative zur Schaffung eines Straftatbestandes des tätlichen Angriffs auf Polizeibeamte und andere Einsatzkräfte vor (red. Hinweis: TOP 18). Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback zu diesem Anlass:

„Gewalt gegenüber Polizeibeamten ist – ebenso wie Gewalt zum Beispiel gegenüber Justizangestellten, Lehrern und Mitarbeitern in Jobcentern – Ausdruck eines leider immer weiter fortschreitenden Autoritätsverlustes unseres Staates und seiner Repräsentanten! Ich freue mich daher, dass Hessen diese wichtige Problematik mit seinem Gesetzesantrag wieder in das Zentrum der politischen Diskussion auch auf Bundesebene rückt.“

„Ich begrüße die Zielsetzung des Gesetzentwurfs ausdrücklich: Wir sollten in der Tat angemessene staatliche Reaktionen in Fällen ermöglichen, in denen diejenigen, die tagtäglich gleichsam in erster Reihe für unsere Sicherheit und unser Gemeinwohl sorgen, sich gerade aus diesem Grunde tätlichen Angriffen ausgesetzt sehen!“, so der Justizminister.

Bausback abschließend: „Unabhängig davon gilt in Bayern bereits seit jeher: Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten und andere Repräsentanten des Staates wird konsequent strafrechtlich verfolgt und geahndet. Hierdurch machen wir deutlich: Die Gewährleistung von Sicherheit und eines funktionierenden Gemeinwesens ist ureigene Aufgabe des Staates. Seine Repräsentanten können sich daher sicher sein: Wir stehen auch durch eine konsequente Strafverfolgung hinter ihnen und stärken ihnen bei ihrer täglichen Arbeit den Rücken!“

StMJ, Pressemitteilung v. 08.05.2015