Gesetzgebung

Bayerischer Beamtenbund: Heutige Kabinettssitzung – Öffentlicher Dienst in Bayern ist Vorreiter bei Vereinbarkeit von Familie und Beruf

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„Die bestmögliche Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben in jeder Lebensphase – das ist das Ziel, das wir uns für den öffentlichen Dienst gesteckt haben“, so Rolf Habermann, Vorsitzender des Bayerischen Beamtenbundes (BBB). Heute hat das Kabinett dem Gesetzentwurf zur weiteren Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf im öffentlichen Dienst in Bayern zugestimmt. Der Entwurf basiert auf den Ergebnissen einer gemeinsamen Arbeitsgruppe von BBB und Bayerischem Staatministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat.

„Der BBB begrüßt die schnelle und umfassende Umsetzung der Ergebnisse“, so Habermann. „Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf begegnet der öffentliche Dienst in Bayern aktiv den strukturellen Veränderungen in der Gesellschaft. Er trägt dazu bei, dass Bayern mit seinem modernen öffentlichen Dienst seiner Spitzenstellung im Bundesvergleich ebenso wie seiner Vorbildfunktion für die freie Wirtschaft gerecht wird.“

In der letzten Legislaturperiode wurde eine Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, der Landesentwicklung und Heimat sowie des Bayerischen Beamtenbundes ins Leben gerufen, mit dem Ziel, aktuelle Strukturfragen des öffentlichen Dienstes zu diskutieren und Ansätze für eine zukunftsfähige Weiterentwicklung und Flexibilisierung zu erarbeiten. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe werden nun umgesetzt, es kommt unter anderem zu Verbesserungen bei der Altersteilzeit, beim Freistellungsjahr sowie bei der familienpolitischen Teilzeit.

Bayerischer Beamtenbund, Pressemitteilung v. 12.05.2015