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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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Staatskanzlei: Finanzminister Dr. Markus Söder stellt Entwurf für Bayerisches E-Government-Gesetz vor

12. Mai 2015 by Klaus Kohnen

„Bayerns Verwaltung wird digital“ / Digitale Rechte für Bürger und Unternehmen

Bayerns Finanzminister und CIO Dr. Markus Söder hat heute im Kabinett den Entwurf für ein Bayerisches E-Government-Gesetz als wichtige Säule der Gesamtstrategie BAYERN DIGITAL vorgestellt. Das neue Gesetz soll die Basis für die digitale Kommunikation mit der Verwaltung werden.

Söder: „Wir schließen den digitalen Verwaltungskreislauf – so entsteht die Verwaltung von morgen.“

Gleichzeitig ist das E-Government-Gesetz das rechtliche Fundament für das künftige BayernPortal.

„Bayern übernimmt mit dem Gesetzentwurf eine Vorreiterrolle in Deutschland“, so Söder weiter. „Während die bisherigen Initiativen in Bund und Ländern vor allem nach innen, auf die Verwaltung ausgerichtet sind, stehen im bayerischen Gesetz Bürger, Unternehmen und Kommunen im Mittelpunkt.“

Das Gesetz schafft die Voraussetzung für eine digitale Rendite von bis zu 1,5 Milliarden Euro pro Jahr.

Bayern verankert mit dem Gesetzentwurf erstmals digitale Rechte für Bürger und Unternehmen.

„Wir wollen Behördengänge rund um die Uhr, sieben Tage die Woche ermöglichen. Dazu liefert jetzt der Gesetzentwurf die rechtlichen Voraussetzungen“, so Söder.

Das E-Government-Gesetz regelt Rechte auf digitale Unterschrift, auf digitales Verwaltungsverfahren, auf digitales Bezahlen, digitale Nachweise, digitale Rechnungsstellung und das Recht von Bürgern und Unternehmen auf sichere, verschlüsselte Kommunikation mit der Verwaltung. Die Kommunikation mit den Behörden läuft zentral und sicher über das BayernPortal.

„Wir schaffen so digitale Chancengleichheit in ganz Bayern – die Behörde ist immer nur einen Klick entfernt“, so Söder.

Den dazu erforderlichen Ausbau von schnellem Internet fördert der Freistaat mit einem einzigartigen Breitbandförderprogramm mit bis zu 1,5 Milliarden Euro bis 2018.

Gleichzeitig wird durch das neue Gesetz für die digitale Zusammenarbeit von Freistaat und Kommunen ein flexibler Rechtsrahmen geschaffen:

  • Der Freistaat kann den Kommunen künftig zum Ausbau digitaler Angebote zentrale Basisdienste zur Verfügung stellen (digitale Bezahlmöglichkeiten, ein Bürgerkonto oder einen Postkorb). Zusätzliche Akzente setzt das Gesetz mit Modernisierung des Datenschutzes in Bayern und der Einrichtung eines Frühwarnsystems für IT-Sicherheitsvorfälle in der Verwaltung.
  • Das Gesetz ist mit 10 Artikeln schlank gefasst.

    „Wir beschränken uns auf das Wesentliche“, so Söder. „Es wird nur geregelt, was praktisch machbar ist. Und das werden wir auch zeitnah umsetzen.“

    Die 10 neuen Artikel ersetzen oder vereinfachen mehr als 40 bestehende Formvorschriften. So wird ein zusätzlicher Beitrag zum Bürokratieabbau geleistet.

Der Gesetzentwurf wird in den nächsten Wochen mit den bayerischen Verbänden diskutiert. Es soll noch vor der Sommerpause dem Landtag zugeleitet werden und noch im laufenden Jahr in Kraft treten.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 12.05.2015

Redaktioneller Hinweis: Zur Entwicklung rund um das Bayerische E-Government-Gesetz vgl. hier.

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