Gesetzgebung

Staatskanzlei: Verbesserungen für Beschäftigte im öffentlichen Dienst bei der Pflege naher Angehöriger

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Bayern baut Vorbildfunktion bei familienfreundlichen Arbeitsbedingungen weiter aus – Ministerrat beschließt Gesetzentwurf

Der Ministerrat hat heute auf Vorschlag von Finanzminister Dr. Markus Söder ein Gesetzentwurf zur weiteren Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf im öffentlichen Dienst in Bayern beschlossen. Im Mittelpunkt des Gesetzentwurfs stehen dabei vor allem Verbesserungen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei der Pflege von nahen Angehörigen: So soll eine Beurlaubung zur Pflege naher Angehöriger für die Dauer von bis zu zwei Jahren auch dann möglich sein, wenn die Höchstbeurlaubungsdauer für familienpolitisch begründete Beurlaubungen (z. B. Kinderbetreuung) bereits ausgeschöpft ist. Weiter sollen die Zeiten zur Pflege naher Angehöriger der Elternzeit und der Beurlaubung zur Kinderbetreuung laufbahnrechtlich gleichgestellt und als Dienstzeit berücksichtigt werden. Schließlich soll eine gesetzliche Regelung zur fiktiven Laufbahnnachzeichnung sicherstellen, dass Elternzeit und familienpolitische Beurlaubung sich nicht negativ auf die berufliche Entwicklung auswirken.

Mit dem Gesetzentwurf setzt Bayern einmal mehr die Regierungserklärung von Ministerpräsident Seehofer vom November 2013 um. Seehofer hat den Familienpakt angekündigt. Danach muss sich die Arbeitswelt der Familie anpassen, nicht umgekehrt. Der öffentliche Dienst in Bayern soll dabei eine Vorbildfunktion für familienfreundliche Arbeitsbedingungen übernehmen.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 12.05.2015