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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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EuGH: Verleihung des 50. Theodor Heuss Preises an den Gerichtshof der Europäischen Union

13. Mai 2015 by Klaus Kohnen

Der Gerichtshof der Europäischen Union freut sich über die Verleihung des 50. Theodor Heuss Preises an den Gerichtshof der Europäischen Union mit seinem Präsidenten Vassilios Skouris.

Präsident Skouris, in Begleitung von Mitgliedern des Gerichtshofs der Europäischen Union, wird diesen Preis der deutschen Theodor Heuss Stiftung am Samstag, dem 16. Mai 2015, in Stuttgart in Gegenwart des Bundespräsidenten Joachim Gauck entgegennehmen.[1]

Diese Jubiläumspreisverleihung steht unter dem Jahresthema „Europa: Zukunft einer Hoffnung“, das die Theodor Heuss Stiftung angesichts der großen Herausforderungen für die Europäische Union und der kritischen Distanz vieler Bürgerinnen und Bürger zum Handeln europäischer Institutionen gewählt hat.

Zur Hoffnung, so die Theodor Heuss Stiftung, gehöre ganz besonders die Stärkung der Rechte der europäischen Bürgerinnen und Bürger, die mit der Europäischen Grundrechte-Charta verbindlich für alle europäischen Institutionen gelten. Der Gerichtshof der Europäischen Union sei der Hüter dieser Grundrechte und der rechtsstaatlichen Prinzipien. Er genieße großes Vertrauen und stärke mit seiner Rechtsprechung die Grundrechte in Zeiten der Digitalisierung und Globalisierung, wie etwa mit seinen Entscheidungen im Jahr 2014 zum Recht auf Vergessenwerden[2] und gegen die anlasslose Vorratsdatenspeicherung.[3]

Die Theodor Heuss Stiftung hat daher den 50. Theodor Heuss Preis dem Gerichtshof der Europäischen Union mit seinem Präsidenten Vassilios Skouris für seine Stärkung der Rechte der europäischen Bürgerinnen und Bürger und als Hüter der rechtlichen Einheit und Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union zuerkannt.

Die überparteiliche Theodor Heuss Stiftung trägt den Namen des ersten Bundespräsidenten (Amtszeit von 1949–1959). Sie wurde 1964 nach dessen Tod von Hildegard Hamm-Brücher, seinem Sohn Ernst Ludwig Heuss, und einem Kreis von Freunden gegründet, um in Erinnerung an die Person und das politische Lebenswerk von Theodor Heuss Beispiele für gesellschaftliches Engagement, Zivilcourage und den Einsatz zur Förderung unserer demokratischen Grundordnung auszuzeichnen. Die Stiftung will damit „auf etwas hinweisen, was in unserer Demokratie getan und gestaltet werden muss, ohne dass es bereits vollendet ist“ (Carl Friedrich v. Weizsäcker, anlässlich der 1. Theodor Heuss Preisverleihung 1965). Der Theodor Heuss Preis wird seit 1965 jährlich an Persönlichkeiten und Organisationen vergeben, die in diesem Sinne wegweisend wirken.

EuGH, Pressemitteilung v. 13.05.2015

———————————

[1] Nähere Informationen zu der Veranstaltung finden Sie unter http://www.theodor-heuss-stiftung.de/theodor-heuss-preis/.

[2] Urteil des Gerichtshofs vom 13. Mai 2014, Google Spain und Google (C-131/12), siehe Pressemitteilung Nr. 70/14 (PDF, 172 KB).

[3] Urteil des Gerichtshofs vom 8. April 2014, Digital Rights Ireland und Seitlinger u.a. (C-293/12 et C-594/12), siehe auch Pressemitteilung Nr. 54/14 (PDF, 167 KB).

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