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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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Bayerischer Richterverein: Die Besoldungsentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai 2015 und Bayern

17. Mai 2015 by Klaus Kohnen

Eine erste überschlägige Prüfung – genauere Berechnungen folgen – unserer Besoldungsexperten anhand der vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Parameter hat ergeben, dass auch unter Berücksichtigung von Null-Runden, verzögerten Besoldungsanpassungen und vorübergehender Absenkung der Eingangsbesoldung in der Vergangenheit die Besoldung der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten in Bayern nicht verfassungswidrig sein dürfte.

Ist also in Bayern alles Bestens für die Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte? Leider Nein!

So darf nicht übersehen werden, dass das Bundesverfassungsgericht nicht festgelegt hat, welche Besoldung der besonderen Verantwortung und herausragenden Bedeutung dieser Ämter gerecht wird und mit welcher Besoldung der Kampf um die besten Köpfe auch künftig gewonnen werden kann. Das Bundesverfassungsgericht hat lediglich die rote Line markiert, bei deren Unterschreitung Schäbigkeit und Geringschätzung richterlicher und staatsanwaltlicher Arbeit bei deren Bezahlung zu einem Verfassungsverstoß wird.

Hier ist auch bei der Besoldung in Bayern durchaus noch Luft nach oben.

Hinzu kommt, dass die Besoldung nur ein, wenn auch sehr wichtiger, Teil des Berufsbildes ist und die Frage gestellt werden muss, ob denn auch die übrigen Rahmenbedingungen konkurrenzfähig mit denen vergleichbarer Berufsgruppen sind.

Auch hier besteht noch erheblicher Verbesserungsbedarf.

Dies beginnt schon bei der räumlichen Unterbringung. Nicht wenige Richter und Staatsanwälte sind in nicht gerade ansprechend möblierten Kammern untergebracht, die schon aufgrund ihrer Größe eine Besprechung mit Verfahrensbeteiligten unmöglich machen. Die Ausstattung der Arbeitsplätze mit Arbeitsmitteln wie aktuellen Standardkommentaren oder einer funktionalen, stabilen EDV ist ebenfalls verbesserungswürdig. Dass neben beck-online auch juris (Grundmodul und die entsprechenden Fachmodule) zur Verfügung steht, sollte eigentlich selbstverständlich sein.

Besonders gravierend aber ist, dass es häufig an einem funktionierenden Unterstützungsbereich fehlt. Schlimmer noch: ihm droht angesichts der Regelungen des Art. 6b des Bayerischen Haushaltsgesetzes eine weitere schleichende Auszehrung.

Schließlich fehlen, trotz anerkennenswerter Bemühungen in jüngster Zeit, bayernweit weiterhin mehr als 366 Richter und Staatsanwälte (Jahresdurchschnitt 2014 nach PEBB§Y). Nach wie vor führt eine dreimonatige Wiederbesetzungssperre zu einer vermeidbaren Zusatzbelastung durch Vertretungen.

Wenn auch in Bayern vieles besser sein mag als in anderen Bundesländern: Es bleibt viel zu tun. Der BRV bleibt am Ball.

Bayerischer Richterverein, Aktuelles v. 17.05.2015 (Walter Groß, Vorsitzender)

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Kategorie: Bund (BVerfG, BVerwG, BAG, BFH, BGH, BSG), Finanzen/ Abgaben/ Steuern, Im Fokus, Justiz/ Rechtspflege, Kardinalthemen, Öffentlicher Dienst/ Behörden/ Bundeswehr, Rechtsprechung Schlagwörter: Bayerischer Richterverein e.V. (BRV), BVerfG 2 BvL 17/09 u.a.

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