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StMWi: Stellungnahme zum Netzentwicklungsplan – Aigner: „Faire Lastenverteilung bei neuen Stromtrassen“

18. Mai 2015 by Klaus Kohnen

Bayerns Energieministerin Ilse Aigner sieht die Entscheidungen über den Netzausbau als Teil eines energiepolitischen Gesamtpakets. Das geht aus der Stellungnahme des Bayerischen Wirtschaftsministeriums zum Netzentwicklungsplan hervor.

An erster Stelle stehe die effiziente Verwendung von Energie. Hier bildet nach Aigners Ministerium die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung einen der wichtigsten Bausteine. Außerdem besteht der Freistaat darauf, am vereinbarten Ziel für die Kraftwärmekopplung von 25 Prozent festzuhalten.

Darüber hinaus fordert Bayern die Änderung der Reservekraftwerksverordnung und die Verlängerung ihrer Laufzeit. Damit soll der durch die Abschaltung der Kernkraftwerke und den Zubau der von erneuerbaren Energieerzeugungsanlagen zunehmenden Bedeutung von Reservekraftwerken für die Netz- und Systemstabilisierung Rechnung getragen werden. Stabilisierende, besonders effiziente und umweltverträgliche Gaskraftwerke wie Irsching 4 und 5 müssten am Netz gehalten sowie Investitionen in neue Kraftwerke ermöglicht werden. Für Neubaukraftwerke fordert Aigner eine „wirtschaftliche Vergleichsrechnung“: Weil die netztechnische Entlastungswirkung verbrauchsnaher neuer Gaskraftwerke in Süddeutschland größer sei als die von weit entfernten ausländischen Kraftwerken, müsse man direkt vor Ort weit weniger Leistung vorhalten als z.B. in Norditalien. Da könne selbst ein Neubau im Ergebnis preisgünstiger sein.

Bezüglich der umstrittenen Hochspannungs-Gleichstromleitung SuedLink strebt der Freistaat – sollten die Bedingungen erfüllt und die Notwendigkeit neuer Leitungen nachgewiesen sein – erhebliche Änderungen des bisher geplanten Verlaufs an: Vereinfacht gesprochen verlangt Bayern, dass die Trasse so realisiert wird, wie es bereits der Netzentwicklungsplan 2024 suggeriert: deutlich westlicher. Aigner geht es hier um eine faire Lastenverteilung zwischen den drei Verbrauchszentren im Süden, Hessen, Baden-Württemberg und Bayern, die auch gemeinsam vom Netzausbau profitieren würden. Der Freistaat ist offensichtlich nicht bereit, als einziges Bundesland zwei neue HGÜ-Trassen hinzunehmen.

Weil der SuedLink in seiner jetzt bestätigten Form mindestens gleichermaßen der Versorgung Baden-Württembergs dient, fordert die Bayerische Staatsregierung eine entsprechende Verschiebung nach Westen. Sofern ein von der Bundesnetzagentur bisher noch nicht bestätigter weiterer Strang verwirklicht wird, wird sogar der Schwerpunkt der Versorgung in Baden-Württemberg liegen. Vom geplanten Endpunkt in Baden-Württemberg (Großgartach) sollte die HGÜ-Leitung – weitgehend auf Bestandstrassen – statt nach Grafenrheinfeld nach Gundremmingen führen.

Für die Gleichstrompassage Südost fordert Bayern eine überwiegende Führung in Bestandstrassen und eine substantielle Verkürzung durch Festlegung eines neuen südlichen Endpunkts.

StMWi, Pressemitteilung v. 18.05.2015

Redaktioneller Hinweis: Zu den Kompetenzen des Freistaates Bayern im Rahmen der Energiepolitik – z.B. beim Netzausbau – vgl. den Beitrag von Prof. Dr. Josef Franz Lindner v. 02.03.2015.

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Kategorie: Bauen/ Wohnen/ Verkehr, Bund (Positionen des Freistaats), Gesetzgebung, Im Fokus, Kardinalthemen, Kommunales, Verwaltung Schlagwörter: Gebäudesanierung, Reservekraftwerksverordnung (ResKVO)

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