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BADW: Neue Akademiesatzung verabschiedet – stärkere Profilierung der Forschung und flexible Arbeits- und Diskussionsformate

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Die Bayerische Akademie der Wissenschaften führt eine der nachhaltigsten Neuorganisationen seit ihrer Gründung durch, die Struktur und Arbeitsformen gleichermaßen reformiert. Die neue Satzung stärkt die Bedeutung der Grundlagenforschung und etabliert flexible Arbeits- und Diskussionsformate zu aktuellen Fragen und zur weiteren Nachwuchsförderung.

Die Akademie setzt mit der neuen Satzung eine Vielzahl von Empfehlungen der international besetzten Strukturkommission StrukBY2013 um, die 2013 vorgelegt wurden. Die Neuerungen stärken die Doppelfunktion der Akademie als außeruniversitäre Forschungseinrichtung und Gelehrtengemeinschaft und dienen im Wesentlichen zwei Zielen: der besseren Strukturierung und Organisation der Grundlagenforschung an der Akademie sowie der Etablierung neuer, flexibler Arbeits- und Diskussionsformate innerhalb der Gelehrtengemeinschaft.

„Die neue Satzung ist ein erster und wichtiger Schritt auf dem Weg einer Reform der Akademie“, erklärte Präsident Karl-Heinz Hoffmann.

„Wir wollen damit insbesondere die international anerkannte Langfristforschung an der Akademie stärker profilieren und ausbauen. Hier besitzen die deutschen Landesakademien ein Alleinstellungsmerkmal, das auch aus Sicht der Strukturkommission konsequent ausgebaut werden soll. Zugleich ist es wichtig, die Gelehrtengemeinschaft zeitgemäß aufzustellen. Die Akademie verfügt hier über ein einzigartiges Netzwerk hochkarätiger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Neue Arbeits- und Diskussionsformate mit kurzfristigen Laufzeiten bieten unseren Experten künftig die Möglichkeit, zu aktuellen wissenschaftlichen Fragen Stellung zu nehmen. Dadurch verzahnen wir Forschungseinrichtung und Gelehrtengesellschaft weiter.“

Das Plenum der Akademie verabschiedete die neue Satzung am 20. Februar 2015. Mit der zwischenzeitlich erfolgten Genehmigung durch das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst tritt die Satzung nach einer Übergangsphase am 1. Oktober 2015 in Kraft.

Strukturveränderungen in der Forschung

Im Mittelpunkt der Forschung an der Akademie stehen künftig ihre Projekte. Die Satzung sieht dabei eine Trennung von operativer Ebene und Beratung vor. Die bisherigen Kommissionen als Organisationseinheiten werden aufgelöst, an ihre Stelle treten Projektausschüsse und Projektbeiräte. Ein Forschungsausschuss, bestehend aus Mitgliedern der Akademie, wird Vorstand und Plenum künftig in allen Fragen der Ausrichtung von Forschung an der Akademie beraten.

„Dieser Ausschuss wird ein zentrales Element der Verzahnung von Forschungseinrichtung und Gelehrtengemeinschaft an der Akademie sein“, erklärt Karl-Heinz Hoffmann.

Um die einzelnen Projekte thematisch in größeren Einheiten zu bündeln, ist außerdem geplant, Schwerpunktbereiche einzurichten. Sie koordinieren die Forschungsaktivitäten innerhalb eines Wissenschaftsfeldes, erschließen neue Forschungsfelder und stärken die Kooperationsfähigkeit und die Sichtbarkeit der einzelnen Vorhaben in der Öffentlichkeit.

Neben den beiden bestehenden Akademieinstituten, dem Leibniz-Rechenzentrum und dem Walther-Meißner-Institut für Tieftemperaturforschung (beide mit Sitz in Garching), ist künftig auch eine Einrichtung weiterer Institute möglich.

Neue, flexible Arbeits- und Diskussionsformate

Die Akademie wird ihren Mitgliedern und dem wissenschaftlichen Nachwuchs in Bayern künftig neue, flexible Arbeitsformen unter ihrem Dach zur Verfügung stellen. Die bisherigen zwei Klassen werden aufgelöst, an ihre Stelle treten vier Sektionen (Geistes- und Kulturwissenschaften, Rechts-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften, Naturwissenschaften, Mathematik, Technik sowie Naturwissenschaften, Lebenswissenschaften, Medizin). Eine sektionsübergreifende, interdisziplinäre Arbeit der Mitglieder soll verstärkt gefördert werden. Zudem ist die Einrichtung von wissenschaftlichen Nachwuchsgruppen sowie von Ad-Hoc-Arbeitsgruppen geplant, um kurzfristig aktuelle Forschungsthemen zu bearbeiten.

Neuerungen in der Mitgliedschaft

Innerhalb der Gelehrtengemeinschaft bleiben die ordentliche (Dienstort bzw. Wohnsitz in Bayern) bzw. korrespondierende Mitgliedschaft sowie die Ehrenmitgliedschaft bestehen. Darüber hinaus sieht die Satzung aber auch hier eine Flexibilisierung vor: Eine außerordentliche Mitgliedschaft ist künftig für Leiter bedeutender wissenschaftlicher Einrichtungen Bayerns, Leiter von Nachwuchsgruppen sowie die Mitglieder des 2010 gegründeten Jungen Kollegs der Akademie möglich. Sie ist zeitlich befristet.

Der Präsident oder die Präsidentin der Akademie kann nach der neuen Satzung hauptamtlich berufen werden.

Nächste Schritte

Derzeit entsteht auf der Basis der Satzung eine Geschäftsordnung. Parallel dazu wird bereits die Umsetzung der neuen Strukturen vorbereitet.

Zum Hintergrund

2011 initiierte der damalige Bayerische Staatsminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst eine strukturelle Evaluierung von 13 ausschließlich oder ganz überwiegend vom Freistaat Bayern finanzierten, außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Im Zentrum der Begutachtung stand die Bayerische Akademie der Wissenschaften als größte der 13 Einrichtungen. Im März 2013 legte die international besetzte Strukturkommission StrukBY2013 ihre Empfehlungen vor. Die Akademie hat die Evaluierung von Anfang an unterstützt und auf der Basis der Empfehlungen einen intensiven Beratungsprozess in Kommissionen und Arbeitsgruppen eingeleitet, der zur Verabschiedung der neuen Satzung führte.

Bayerische Akademie der Wissenschaften, Pressemitteilung v. 19.05.2015