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Staatskanzlei: Ministerrat berät über Tornado in Schwaben

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Ministerpräsident Horst Seehofer: „Dank an Hilfskräfte für großartigen Einsatz“ / Innenminister Joachim Herrmann: „Rund 600 Betroffene und Sachschaden an mehr als 200 Gebäuden“ / Finanzminister Dr. Markus Söder: „Freistaat will unbürokratisch helfen. Sofortgeld und Soforthilfen bei persönlicher individueller bzw. wirtschaftlicher Notlage“

Der Ministerrat hat in seiner heutigen Sitzung über die Situation nach dem Tornado in Schwaben in der Nacht vom 13. Auf den 14. Mai 2015 beraten, vom dem besonders im Landkreis Augsburg die Gemeinde Langweid, der Ortsteil Stettenhofen und die Gemeinde Thierhaupten sowie im Landkreis Aichach-Friedberg die Gemeinde Affing im Ortsteil Gebenhofen betroffen waren.

Ministerpräsident Horst Seehofer dankte den zahlreichen Hilfskräften vor Ort für ihre schnelle und professionelle Hilfe.

„Bei allen Verwüstungen und Schäden hat sich auch wieder einmal gezeigt: Wir können uns in Bayern auf unser Hilfeleistungssystem verlassen. Der Katastrophenschutz mit allen Beteiligten hat vorbildlich gehandelt und professionell Hilfe geleistet. Allen Helferinnen und Helfern gilt für ihren großartigen Einsatz mein Dank.“

Der Ministerpräsident zeigte sich auch beeindruckt von der spontanen Hilfe der Bürgerinnen und Bürger untereinander. Viele eilten zu ihren geschädigten Nachbarn, leisteten spontan Hilfe bei den Aufräumarbeiten, spendeten Geld, Sachen oder stellten Wohnraum zur Verfügung.

Seehofer: „Diese gegenseitige Hilfe untereinander ist das, was Bayern ausmacht. Wir geben aufeinander Acht und helfen uns gegenseitig. Wir sind eine starke Gemeinschaft. Darauf können wir stolz sein.“

Innenminister Joachim Herrmann schilderte die Schadensbilanz des Unwetters:

„An mehr als 200 Gebäuden entstand erheblicher Sachschaden, davon an 180 Gebäuden im Landkreis Aichach-Friedberg. 30 Gebäude gelten als ganz oder teilweise einsturzgefährdet, zwölf Gebäude sind unbewohnbar.“

Von dem Unwetter, so der Innenminister weiter, seien rund 600 Personen betroffen gewesen. Insgesamt waren zur Bewältigung des Einsatzes rund 1.600 Einsatzkräfte vor Ort. Herrmann bedankte sich besonders bei den vielen freiwilligen Helfern, die im Einsatz waren:

„Allein im Landkreis Aichach-Friedberg konnten wir mit der Unterstützung von rund 4.500 registrierten freiwilligen Helfern rechnen. Auch zahlreiche Firmen leisteten und leisten bis jetzt unbürokratische Hilfe.“

Der Gesamtschaden ist nach den Worten des bayerischen Innenministers noch nicht genau bezifferbar, wird aber laut Versicherungskammer Bayern nach heutigen ersten Einschätzungen auf über 40 Millionen Euro geschätzt.

Finanzminister Dr. Markus Söder machte deutlich, dass der Freistaat Bayern Menschen, die durch die Schäden in finanzielle Notlage geraten sind, nicht allein lassen wird.

Söder: „Eine schnelle, einfache und direkte Hilfe ist unsere oberste Maxime. Schnelle Geldhilfen sollen die erste Not lindern und die Zeit bis zur Auszahlung von Versicherungsleistungen überbrücken.“

Zusätzlich zu den direkten finanziellen Hilfen greifen, so der Finanzminister, verschiedene steuerliche Maßnahmen für Privatpersonen und Unternehmen:

„Steuern können gestundet, Vollstreckungsmaßnahmen aufgeschoben und Steuervorauszahlungen gestreckt werden. Auch Sonderabschreibungen sind möglich. Ansprechpartner ist das jeweils zuständige Finanzamt.“

Der Ministerrat hat hierzu Folgendes beschlossen:

1. Der Tornado als Extremwetterereignis und Naturkatastrophe in der Nacht vom 13./14.05.2015 hat in den Landkreisen Augsburg und Aichach-Friedberg beträchtliche Schäden verursacht. Die Staatsregierung dankt den Einsatzkräften für ihren unermüdlichen Einsatz und den zahlreichen freiwilligen Helferinnen und Helfern für ihr herausragendes ehrenamtliches Engagement. Die Staatsregierung dankt auch Landrat Dr. Metzger aus dem Landkreis Aichach-Friedberg und Landrat Sailer aus dem Landkreis Augsburg sowie den betroffenen Bürgermeistern für ihr außerordentliches Engagement bei der Bewältigung der Naturkatastrophe.

2. Die Staatsregierung unterstützt die von der Tornadokatastrophe am 13./14.05.2015 Betroffenen bei der Beseitigung der durch den Tornado entstandenen Schäden:

  • Sofortgeld
    Bei persönlicher individueller Notlage bzw. bei wirtschaftlicher Notlage wird den betroffenen Privathaushalten ein „Sofortgeld“ in Höhe von 1.500 Euro und den betroffenen Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern (Gewerbebetriebe, Land- und Forstwirte, Freiberufler) und Vereinen ein „Sofortgeld“ von bis zu 5.000 Euro zur Ersatzbeschaffung von durch den Tornado zerstörtem Hausrat oder Betriebsvermögen gewährt. In Härtefällen sind auch höhere Beträge möglich. Soweit Geschädigte Versicherungsleistungen erhalten, ist das Sofortgeld zurückzuzahlen.
  • Soforthilfen
    Bei persönlicher individueller Notlage Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ in Höhe von bis zu 5.000 Euro je Haushalt (bei Versicherbarkeit Abschlag von 50 %).
    Bei wirtschaftlicher Notlage Soforthilfe „Gewerbliche Unternehmen und Angehöriger Freier Berufe“ mit bis zu 500 Mitarbeitern: Bei Schadenshöhe über 5.000 Euro einen Zuschuss in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Aufwendungen, max. 100.000 Euro; bei Existenzgefährdung und in vergleichbaren Härtefällen bis zu 200.000 Euro Zuschuss.
    Bei wirtschaftlicher Notlage Soforthilfe land- und forstwirtschaftliche Betriebe: Aufwuchs- und Ernteschäden sowie sonstige nicht versicherbare Schäden bei einem Mindestschaden über 1.000 Euro: Zuschuss in Höhe von 50 % des Schadens, max. 50.000 Euro; bei Existenzgefährdung und anderen Härtefällen bis 100.000 Euro.
  • Härtefonds
    Bei drohender Existenzgefährdung Zuschüsse aus dem Härtefonds an Privathaushalte, Gewerbebetriebe, selbstständig Tätige und Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft (Hilfeleistungen je nach finanzieller Leistungskraft der Geschädigten bis max. 100 %; keine Überkompensation).

Versicherungsleistungen werden jeweils auf die staatlichen Hilfen angerechnet.

3. Das Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat wird beauftragt, die haushaltsmäßigen Voraussetzungen für die Gewährung von Finanzhilfen zur Beseitigung der Tornadoschäden zu schaffen und die vom Ministerrat beschlossenen Maßnahmen umgehend mit dem Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen abzustimmen.

4. Angesichts der zunehmend häufiger auftretenden Großschadensereignisse und Naturkatastrophen empfiehlt die Staatsregierung allen Bürgerinnen und Bürgern dringend, künftig zu ihrem eigenen Schutz entsprechend umfassende Versicherungen abzuschließen.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 19.05.2015