Gesetzgebung

Staatskanzlei: Sitzung des EU-Kultur- und Medienministerrats in Brüssel

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Europaministerin Beate Merk fordert im EU-Medienministerrat: „Mehr Jugendschutz und Pressefreiheit im Internet“ / „Gleiche Maßstäbe für Fernsehen und Internet“

Europaministerin Dr. Beate Merk hat heute in der Sitzung des EU-Kultur- und Medienministerrats in Brüssel eine schnelle und umfassende Reform der audiovisuellen Regelungen und gleiche Maßstäbe für Fernsehen und Internet gefordert.

„Ganz besonders brennt uns das Thema beim Jugendmedienschutz auf den Nägeln. Hier hinken wir dem rasanten technischen Fortschritt hinterher. Es darf nicht sein, dass extreme Gewaltdarstellungen im Fernsehen nicht gezeigt werden dürfen und gleichzeitig im Internet frei zugänglich sind. Im Zeitalter der Medienkonvergenz müssen wir uns auf europaweite Mindeststandards beim Jugendmedienschutz einigen. Hierbei müssen wir die gleichen Maßstäbe für alle Medien und alle Anbieter anlegen. Dasselbe gilt für Pressefreiheit und Medienpluralismus.“

In der Sitzung begrüßte die Ministerin die von der Europäischen Kommission geplante Strategie für einen digitalen Binnenmarkt, um Europa auch im audiovisuellen Bereich konkurrenzfähiger und fit für die Zukunft zu machen. Angesichts der immer schneller voranschreitenden technischen und wirtschaftlichen Entwicklung drängte die Ministerin auf eine viel schnellere Überarbeitung der „Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste“ als von der Europäischen Kommission bisher beabsichtigt.

Merk: „Die traditionelle Unterscheidung zwischen sogenannten linearen Diensten wie dem Fernsehen mit seinen strengen Zulassungsvorgaben und sogenannten nicht-linearen Diensten wie Online-Mediatheken oder Video-on-Demand-Diensten mit ganz wenigen Regeln ist längst überholt. Da das Netz sich nicht an Ländergrenzen hält, brauchen wir hier dringend zeitgemäße europäische Regelungen. Ich fordere die Kommission auf, hier mehr Tempo bei der Überarbeitung der bestehenden Regelungen zu machen.“

Die Ministerin nahm an der Sitzung als vom Bundesrat benannte Vertreterin der Länder teil und ist nach dem Grundgesetz in dieser Funktion, soweit ausschließlich Gesetzgebungsbefugnisse der Länder berührt sind, zur Wahrnehmung der Rechte der Bundesrepublik Deutschland als Mitgliedstaat der EU berechtigt.

Staatskanzlei, Pressemitteilung v. 19.05.2015