Gesetzgebung

Bayerischer Bezirketag: Maßregelvollzugs-Gesetz für Bayern Bezirketagspräsident Josef Mederer: „Unser Einsatz für die forensischen Ambulanzen hat sich gelohnt“

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Mit Nachdruck hat der Präsident des Bayerischen Bezirketags, Josef Mederer, während der heutigen Sitzung des Hauptausschusses in Kloster Irsee den aktuellen Stand der Beratungen zum neuen Maßregelvollzugs-Gesetz begrüßt. So hatte sich der Sozialpolitische Ausschuss im Landtag soeben ausdrücklich hinter zentrale Forderungen der Bezirke und des Bezirketags gestellt.

„Vor allem hat sich unser langer und massiver Einsatz gelohnt, auch die forensischen Ambulanzen in das neue Gesetz mit einzubinden. Das ist eine dringend notwendige Verbesserung für unsere Arbeit vor Ort“, betonte Mederer.

Insbesondere Ärzte, Pfleger und Therapeuten, aber auch die betroffenen Patienten hätten damit künftig ein Mehr an notwendiger Rechtssicherheit. Stellvertretend nannte Mederer hier den Bereich der Fixierung.

„Eine Fixierung ist der schwerste Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht eines Menschen und darf daher nur im äußersten Notfall und zeitlich streng begrenzt zur Anwendung kommen. Dazu schafft das neue Gesetz, das der Landtag nun zeitnah zu verabschieden hat, die notwendigen rechtlichen Regelungen. Damit haben sich die Bezirke und der Bezirketag auch hier mit ihrer Forderung nach eindeutigen gesetzlichen Regelungen durchgesetzt“, so der Bezirketagspräsident.

Im Blick auf die forensischen Ambulanzen verwies Mederer darauf, dass künftig eine Maßregelvollzugseinrichtung, die die Entlassung eines Patienten vorbereitet, darauf hinwirken kann, dass der untergebrachten Person bei Bedarf eine nachsorgende ambulante Betreuung und Behandlung, vor allem durch die forensisch-psychiatrischen Ambulanzen, zur Verfügung stehen wird.

„Das ist ein gewaltiger Fortschritt bei unseren Einsatz in dieser so wichtigen Sache. Unser stetes Bemühen und unsere mit hoher Fachkompetenz immer wieder gegenüber der Staatsregierung eingebrachten Vorschläge für ein Maßregelvollzugsgesetz, zeigen nun den gewünschten Erfolg. Das wird allen zu Gute kommen, die sich in der Forensik jeden Tag für die ihnen anvertrauten Patientinnen und Patienten einsetzen“, so Mederer.

Der Tag, an dem dieses Gesetz verabschiedet wird, werde deshalb ein guter Tag für den Maßregelvollzug in Bayern sein, zeigte sich Mederer zuversichtlich.

Bayerischer Bezirketag, Pressemitteilung v. 21.05.2015

Redaktionelle Hinweise

Zu den Regelungen des Gesetzentwurfs für ein Bayerisches Maßregelvollzugsgesetz (BayMRVG): siehe hier.

Zum aktuellen Stand und Gang des Verfahrens inklusive dazugehöriger Stellungnahmen (z. B. des Bayerischen Bezirketags oder des Bayerischen Richtervereins): siehe hier.

Zum Überblick vgl. auch das Dossier „Unterbringung – Sicherungsverwahrung – Maßregelvollzug“.