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StMUV: Wilderei im Bayerischen Wald nicht hinnehmbar / 10.000 Euro Belohnung für Hinweise zu Luchstötungen

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Die illegale Tötung streng geschützter Arten muss konsequent verfolgt und bestraft werden. Das betonte die Bayerische Umweltministerin Ulrike Scharf heute in München:

„Kriminelles Verhalten ist nicht hinnehmbar. Die speziellen Umstände machen die aktuelle Tat im Bayerischen Wald besonders abstoßend. Die zuständigen Ermittlungsbehörden müssen alles Notwendige unternehmen, um die Tat so schnell wie möglich aufzuklären. Die Ermittler erhalten dabei durch die Naturschutzbehörden jede benötigte Unterstützung.“

In der Zeit vom 14. bis 17. Mai wurden im Bereich des Lamer Winkels (Lkr. Cham) insgesamt vier Vorderpfoten von Luchsen gefunden. Das Landesamt für Umwelt (LfU) hat unmittelbar Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Regensburg wegen des Verdachts einer Umweltstraftat erstattet. Nach Auffassung des Umweltministeriums kommt hier auch der Tatbestand eines besonders schweren Falls einer Umweltstraftat in Betracht.

Scharf: „Der wiederholte systematische Angriff auf die grenzüberschreitenden Artenschutzbemühungen im Bayerischen Wald ist nicht hinnehmbar. Das Umweltministerium setzt daher erstmals eine Belohnung in Höhe von 10.000 Euro für sachdienliche Hinweise aus, die zur Ergreifung des oder der Täter führen. Wir hoffen, die Aufklärung dieser kriminellen Tat damit entscheidend voranzubringen. Gleichzeitig sollen die Aufwendungen von Staat und Verbänden für das Luchsprojekt Bayern geschützt werden.“

Die Tat stelle eine bewusste Herausforderung des Rechtsstaats dar. Hinweise nehmen die ermittelnde Polizeiinspektion Bad Kötzting oder jede andere Polizeidienststelle entgegen.

Das Luchsprojekt Bayern wird vom Bund Naturschutz, dem Landesbund für Vogelschutz und der Wildland-Stiftung Bayern getragen. Ziel ist es, den tatsächlichen Luchsbestand im Bayerischen Wald möglichst genau zu erfassen. Langfristig soll ein von allen beteiligten Interessengruppen getragenes Miteinander von Mensch und Luchs erreicht werden. Dabei spielt auch die vollständige Entschädigung von Nutztierrissen durch den Ausgleichsfonds Große Beutegreifer eine wichtige Rolle. Seit rund zwei Jahren wurden die Arbeiten im Rahmen des grenzüberschreitenden Projekts TransLynx auf den Nationalpark Šumava ausgedehnt. Die ersten Luchse im Bayerischen Wald wurden bereits in den 1970er Jahren gesichtet.

StMUV, Pressemitteilung v. 28.05.2015