Gesetzgebung

GVBl (6/2015): Gesetz zur Änderung des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG) verkündet

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Das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes v. 22.05.2015 wurde am 29.05.2015 verkündet. Es tritt im Wesentlichen am 01.08.2015 in Kraft, einzelne Regelungen auch rückwirkend zum 01.08.2014 (dabei handelt es sich um die Anpassung des Fortschreibungsfaktors für die Gastschulbeitragspauschalen in Art. 10 sowie um Leistungen für den Personal- und Schulaufwand bei genehmigten Außenstellen in Art. 31, 32).

GVBl (6/2015) v. 29.05.2015, S. 167

Redaktionelle Hinweise

Zum Gang des Gesetzgebungsverfahrens inklusive redaktioneller Beiträge (gekennzeichnet durch ein Foto bzw. eine Abbildung) und ggfls. korrespondierender Stellungnahmen: siehe hier.

Zur Vorgangsmappe des Landtags inklusive Plenarprotokoll: siehe hier (PDF, ca. 1 MB).